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    Plausibilitätsprüfung Anlage AV hinzugefügt

    Hallo zusammen,

    es geht um die Steuererklärung 2020 auf elster.de.

    es tut mir Leid, ich habe zum Thema jedoch keine passende Anwort in der Forensuche gefunden.
    Gefunden habe ich, dass das Finanzamt ohne Anlage AV keine Günstigerprüfung durchführt.
    Ich habe darum ein neues Formular gestartet und die Anlage AV hinzugefügt.

    Jedoch gibt es dort Zwangseingaben die, nicht genutzt, einen Fehler generieren. Und vorliegende Daten (Beiträge Rieserrente z.B.) sind zur Eingabe nicht vorgesehen.
    Beispiel: Die Vertragsdaten lassen sich nur eingeben, wenn die Zwangsoption "Für folgende Verträge möchte ich keine Sonderausgaben geltend machen" gesetzt wird.
    Das will ich aber geltend machen!

    Der generierte Fehler zwingt, die Angaben zu löschen und das leere Formular wird nicht ans FA übermittelt.
    Die "Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung" habe ich für die eingezahlten Beiträge verwendet, lt. Zusammenfassung wird die aber auch nicht übermittelt.

    Entweder sollte die Anlage AV übermittelt werden können oder die Günstigerprüfung vom FA anhand der übermittelten Daten des Anbieters automatisch erfolgen.
    Wo ist bloß mein Fehler?

    #2
    Hallo,

    Die Anwendung nennt sich Mein Elster (das sieht man beim Start) und nicht elster.de

    Warum postest du im falschen Forum
    Hinweise dazu nicht gelesen oder nicht verstanden?


    Die Vertragsdaten hat das FA. du brauchst sie nicht mehr einzugeben
    Die Anlage AV musst du natürlich ausfüllen und übermitteln.
    Die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ist nur für dich gedacht, damit du eine korrekte Berechnung deiner Einkommensteuer erhältst.
    Das FA braucht sie nicht, da das FA die Daten hat
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo, vielen Dank für Deine Antwort

      Die Anlage AV musst du natürlich ausfüllen und übermitteln.
      Das hatte ich ja versucht, wie oben beschrieben.

      Sorry, als Neueinsteiger meinte ich im Elster Anwender Forum richtig zu sein.
      Dann schreib ich halt noch mal ins richtige Forum.

      Schönen Sonntag
      Steuer21

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,
        es geht um die Steuererklärung 2020.

        Es tut mir Leid, ich habe zum Thema jedoch keine passende Anwort in der Forensuche gefunden.
        Gefunden habe ich, dass das Finanzamt ohne Anlage AV keine Günstigerprüfung durchführt.
        Ich habe darum ein neues Formular gestartet und die Anlage AV hinzugefügt.

        Jedoch gibt es dort Zwangseingaben die, nicht genutzt, einen Fehler generieren. Und vorliegende Daten (Beiträge Rieserrente z.B.) sind zur Eingabe nicht vorgesehen.

        Beispiel: Die Vertragsdaten lassen sich nur eingeben, wenn die Zwangsoption "Für folgende Verträge möchte ich keine Sonderausgaben geltend machen" gesetzt wird.
        Das will ich aber geltend machen!
        Der generierte Fehler zwingt, die Angaben zu löschen und das leere Formular wird nicht ans FA übermittelt.

        Die "Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung" habe ich zwar für die eingezahlten Beiträge verwendet, lt. Zusammenfassung wird die aber auch nicht übermittelt.
        Entweder sollte die Anlage AV irgendwie nutzbar gemacht werden können (Einzelveranlagung mit laufendem Ristervertrag) oder die Günstigerprüfung vom FA anhand der übermittelten Daten des Anbieters automatisch erfolgen. Wo ist bloß mein (Denk)Fehler?

        Kommentar


          #5
          Das Unterforum für das Forum selbst ist doch nicht für Fragen zu Mein Elster, die von 'Neueinsteigern' kommen!

          Ich verschiebe den Beitrag ins richtige Unterforum. Bitte poste ihn nicht nochmal!

          Du hast viel geschrieben. Aber nichts zielführendes.

          Welche Eingaben hast Du gemacht? Wie lautet die Fehlermeldung?

          Kommentar


            #6
            Hallo,


            Brauchst du nicht.
            Ich versschiebe
            Was genau hast du versucht in Anlage AV?
            Fülle nur die Felder aus, die dich betreffen
            Zuletzt geändert von FIGUL; 13.06.2021, 12:36.
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von Steuer21 Beitrag anzeigen
              Beispiel: Die Vertragsdaten lassen sich nur eingeben, wenn ...
              Die Vertragsdaten lassen sich nicht eingeben, es gibt kein Eingabefeld dafür!

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Die Vertragsdaten lassen sich nicht eingeben, es gibt kein Eingabefeld dafür!
                Und damit es beim TE wirklich ankommt: Die Daten der Verträge liegen dem FA vor. Es werden nur die Verträge angegeben, für die der Sonderausgabenabzug nicht beantragt werden soll. Es ist also eher die Regel, dass keine Vertragsnummern angegeben werden, und deren Fehlen ist kein Fehler.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Und damit es beim TE wirklich ankommt: Die Daten der Verträge liegen dem FA vor.
                  Das ist mir klar, jedoch habe immer noch keine Anlage AV generieren können, weil keine Datenfelder auf mich zutreffen.
                  Die Angabe "ich bin unmittelbar begünstigt" zwingt mich Angaben, die mich nicht betreffen. Die Angabe der Vetragsdaten auch.

                  Ich bin einzelveranlagt aus nicht selbstständigen Einkünften und habe einen laufenden Riestervertrag.
                  Die Anlage AV trifft auf meine Daten nicht zu, leer lässt sie sich nicht übermitteln. Anbei 2 Scrennshoots.

                  Screenshot 2021-06-13 124838.jpgScreenshot 2021-06-13 125557.jpg
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn du nur einen Riestervertrag hast, warum willst du den von der Günstigerprüfung ausschließen ? Das ist doch Unsinn !

                    Wenn du als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig bist, warum kannst du dann deinen Bruttolohn im Jahr 2019 nicht eintragen ?

                    Wenn du keine Kinder angeben musst, musst du nur die Zeilen 5 und 6 der Anlage AV ausfüllen, alles andere bleibt leer !

                    Die geleisteten Beiträge erfasst du in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Der Bruttolohn 2019, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Ich Danke Dir!

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                        #12
                        Zitat von Steuer21 Beitrag anzeigen
                        Der Bruttolohn 2019, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Ich Danke Dir!
                        Hallo,

                        mit dem Lesen hast du es nicht so?
                        Was steht dort bei Zeile 6?
                        Gruß FIGUL

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