Gewerkschaftbeiträge eines Rentners

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  • Irmelin
    Benutzer
    • 12.06.2021
    • 30

    #1

    Gewerkschaftbeiträge eines Rentners

    So, aller guten Dinge sind drei, also hier noch eine Wortmeldung (Frage) von mir:
    mein Ehegesponst ist nun Rentner, zahlt aber noch Gewerkschaftsbeiträge. Können die auch steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wo?
    Danke!
    VG Irmelin
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Seite 5 Zeile 37 Anlage R
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Irmelin
      Benutzer
      • 12.06.2021
      • 30

      #3
      Herzlichen Dank! Das ging ja schnell

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3014

        #4
        Die Gewerkschaftsbeiträge sind als Rentner eigentlich nicht mehr abzugsfähig, da der Werbungskostenbegriff des § 9 Absatz1 Satz 1 EStG nicht mehr erfüllt wird.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Ich behaupte das Gegenteil: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/5688/
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Ich schließe mich Picard777 an, wobei ich als Empfänger einer Betriebsrente meine Beiträge zu Berufsverbänden allerdings

            in der Zeile 71 der Anlage N erkläre. Steuerlich wirkt sich das nur aus, wenn man über 102,00 € kommt, das gilt auch für Rentner.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Irmelin
              Benutzer
              • 12.06.2021
              • 30

              #7
              Moin,
              hatte auch schon festgestellt, dass konkret bei uns der Freibetrag höher ist 8(

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Zitat von Irmelin Beitrag anzeigen
                hatte auch schon festgestellt, dass konkret bei uns der Freibetrag höher ist
                Da habt Ihr ja Glück! Es werden mehr Werbungskosten berücksichtigt, als tatsächlich angefallen sind

                Kommentar

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