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Einzelsteuerbescheinigung Erträge i.S.v. § 43 EStG in welche Zeile

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    Einzelsteuerbescheinigung Erträge i.S.v. § 43 EStG in welche Zeile

    Ich habe neben Kapitalerträgen, die in Zeile 7 einzutragen sind, in 2020 einmalig Kapitalerträge einer Wohnungsbaugenossenschaft im Sinne des 43 Abs.1 Satz 1 NR. 1 EstG erhalten.
    In welche Zeile der Anlage KAP (28 – 34?) sind diese einzutragen?
    Die an das FA abgeführten und bescheinigten Steuern dazu gehören wohl in die Zeilen 43 – 45?

    berghaus 13.06.20

    #2
    Was soll jetzt daran besonders sein, dass du die nicht in Zeile 7 erklären willst ?

    Gibt es denn überhaupt einen Grund für die Beifügung der Anlage KAP ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Warum sollen die nicht in Zeile 7? Warum sollen die der tariflichen Besteuerung unterliegen?

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        #4
        Danke für die Klarstellungen.

        Ich dachte, dass es etwas besonderes ist, da es sich hauptsächlich um jahrelang nicht ausgezahlte Mieteinahmen, allerdings auch vermehrt um Zinseinnahmen, handelt und auch nicht um eine Bank. Der § 43 i.V. mit dem § 20 EStG hilft einem Laien da auch nicht weiter.

        Es ist richtig, dass schon im Vorjahr die Abgeltungssteuer bei 12.000 € Kapitalerträgen günstiger war. Da gab es (mit Recht) einen Anschiss, weil die Freistellungsaufträge den Freibetrag von 1.602 € um 20 € überschritten hatten. Diesmal haben wir noch 100 € Luft und rd. 17.000 € zu erklären.

        Dass schon bei einem ohne die Kapitalerträge zu versteuernden Einkommen von rd. 41.000 €, für das rd. 5.000 € = rd.12 % Steuern nach dem Splittingtarif zu zahlen sind, die Abgeltungssteuer günstiger ist und wie da die Zusammenhänge in den Steuerbescheiden sind, ist mir eben erst aufgefallen.

        berghaus 14.06.21
        Zuletzt geändert von berghaus; 14.06.2021, 11:20.

        Kommentar


          #5
          Dass schon bei einem ohne die Kapitalerträge zu versteuernden Einkommen von rd. 41.000 €, für das rd. 5.000 € = rd.12 % Steuern nach dem Splittingtarif zu zahlen sind, die Abgeltungssteuer günstiger ist
          rührt daher, dass es nicht auf den Durchschnittssteuersatz von 12% ankommt, sondern auf den Grenzsteuersatz. Der liegt bei 41.000 € bereits über 25%.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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