Guten Tag, ich habe zu diesem Thema "auf das Erste" keinen Betrag gesehen; aber es gibt bestimmt einige Beiträge. Für Euere Hinweise wäre ich dankbar.
Folgende Situation:
Seit Jahren trage ich in o.g. Anlage meine Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung (Zeile 11 bis 18)ein. Die Beiträge für die Krankenzusatzversicherungen (ambulant und stationär) habe ich in diesem Jahr unter Zeile 22 eingetragen (im Vorjahr unter Zeile 27). Vom Finanzamt kommt jährlich die Nachricht: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde ..... ausgeschöpft....." Ich zweifele das nicht an (Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz vom 16.7.2009), würde aber gern rechnerisch nachfolgziehen wollen, wie hoch der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge ist. Für Euere Hilfe danke ich.
Schöne Grüße
Folgende Situation:
Seit Jahren trage ich in o.g. Anlage meine Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung (Zeile 11 bis 18)ein. Die Beiträge für die Krankenzusatzversicherungen (ambulant und stationär) habe ich in diesem Jahr unter Zeile 22 eingetragen (im Vorjahr unter Zeile 27). Vom Finanzamt kommt jährlich die Nachricht: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde ..... ausgeschöpft....." Ich zweifele das nicht an (Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz vom 16.7.2009), würde aber gern rechnerisch nachfolgziehen wollen, wie hoch der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge ist. Für Euere Hilfe danke ich.
Schöne Grüße
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