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Anlage Vorsorgeaufwand - Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge

    Guten Tag, ich habe zu diesem Thema "auf das Erste" keinen Betrag gesehen; aber es gibt bestimmt einige Beiträge. Für Euere Hinweise wäre ich dankbar.
    Folgende Situation:
    Seit Jahren trage ich in o.g. Anlage meine Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung (Zeile 11 bis 18)ein. Die Beiträge für die Krankenzusatzversicherungen (ambulant und stationär) habe ich in diesem Jahr unter Zeile 22 eingetragen (im Vorjahr unter Zeile 27). Vom Finanzamt kommt jährlich die Nachricht: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde ..... ausgeschöpft....." Ich zweifele das nicht an (Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz vom 16.7.2009), würde aber gern rechnerisch nachfolgziehen wollen, wie hoch der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge ist. Für Euere Hilfe danke ich.
    Schöne Grüße

    #2
    1.900 € bei "gemeinen" sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und bei Rentnern, § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Es gibt folgende Höchstbeträge: 1.900,00 € für Personen, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht zu 100% selbst tragen,

      das sind Arbeitnehmer, aber auch Bezieher von gesetzlichen Renten oder über den Ehegatten mitversicherte Familienangehörige.

      2.800,00 € für Personen, die ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen müssen, also insbesondere Selbstständige.

      Die Beträge werden personenbezogen ermittelt, bei Zusammenveranlagung sind das dann mindestens 3.800,00 €, es können

      aber auch 4.700,00 € oder 5.600,00 € sein. Liegt man mit den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen

      Pflegeversicherung über den Höchstbeträgen, werden die weiteren Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht mehr berücksichtigt,

      das beginnt bereits bei der Arbeitslosenversicherung und geht über Haftpflicht-, Risikolebens- und Unfallversicherungen bis hin zu

      zu den Zusatzversicherungen für Wahlleistungen. Auch der anteilige Beitrag für die Krankengeldversicherung fällt unter den Tisch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke Picard77 und Charlie24 für Eure Stellungnahme. Ich glaube, dass ich diese Frage nicht in diesem Forum (Anwenderforum) gelöst bekomme. Ich muss Ausschau nach einem Forum für Steuerfragen halten. Sehe ich das so richtig? Hier nochmals zur Erklärung des Sachverhalts:
        • Ich erstelle seit Jahren meine Steuererklärung selber (In den letzten Jahren mit Elster und damit erfolgreich)
        • Meine Frau und ich werden zusammen veranlagt
        • Für die Eingabe der KV- und PV-Beiträge benutze ich das Formular "Anlage Vorsorgeaufwand"
        • Unsere Beiträge zur gesetzlichen KV- und PV resultieren aus den Einkünften einer Betriebsrente (Zeilen 11 und 13) und aus Renten (Zeilen 16 und 18) Alles zusammen machen diese KV und PV- Beträge etwa T€ 9 aus. Das FA hat diese Beträge bisher anerkannt.
        • Darüber hinaus zahlen wir Beträge für KV aufgrund von KV-Zusatzversicherungen, die vom FA nicht anerkannt werden.
        Danke nochmals für Eure Hilfe.

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          #5
          Alles zusammen machen diese KV und PV- Beträge etwa T€ 9 aus. Das FA hat diese Beträge bisher anerkannt.
          Was ja auch richtig ist. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden immer in voller Höhe anerkannt.

          Da sie in eurem Fall deutlich über den Höchstbeträgen für weitere Vorsorgeaufwendungen liegen, wirken sich die Beiträge für die Zusatzsversicherungen

          steuerlich nicht mehr aus. Da gibt es nichts zu lösen, das ist seit 2010 so geregelt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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