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Kitabeiträge mit Abrechnung aus 2021

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    Kitabeiträge mit Abrechnung aus 2021

    Hallo,

    ich habe aus diversen Gründen die Abrechnung von Kitabeiträge aus 2020 erst jetzt bekommen. Ich habe meine Steuererklärung noch nicht abgegeben. Die Abrechnung berücksichtigt die Kosten von August 2020 bis März 2021. Kann ich die Kosten von 2020 in die Erklärung 2020 eintragen oder erst nächstes Jahr warten, dass das Datum der Abrechnung 2021 ist?

    Vielen Dank

    Beste Grüße

    #2
    Zahlungstag ist maßgebend, alles andere von Dir Genannte ist irrelevant.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Zahlungstag ist maßgebend, alles andere von Dir Genannte ist irrelevant.
      Heißt es, dass ich nur nächstes Jahr in die Steuererklärung eingeben darf? Auch wenn die Kita-Abrechnung von 2020 bis 2021 geht.

      Kommentar


        #4
        Zitat von kendyshop Beitrag anzeigen
        Heißt es, dass ich nur nächstes Jahr in die Steuererklärung eingeben darf?
        Ausschlaggebend ist, wann die Beträge bezahlt wurden!

        Kommentar


          #5
          Was verstehst Du unter Abrechnung konkret ? Meines Wissens ist es eher unüblich, dass in 2021 ein Schreiben kommt mit der Bitte, jetzt die Beiträge für August 2020 bis März 2021 auf einen Schlag zu zahlen. Wenn es so war, dann gehört das tatsächlich Alles nach 2021.

          Üblicherweise sagt die Kita doch eher mit Schreiben vom Juli 2020 "Gratulation, wir nehmen Ihr Kind ab August. Bitte überweisen Sie zum Monatsanfang den Betrag X bzw. wir ziehen zum Monatsanfang X € ein." Wenn das dann auch so abläuft, häätest Du August - Dezember 2020 in 2020 gezahlt und das gehört dann nach 2020.

          Und wenn die Kita dann ggf. im Mai 2021 "abrechnet" und wegen KiTa-Schließung im Dezember im Mai den Dezemberbeitrag erstattet, bleibt es in 2020 beim Ansatz des gezahlten Dezemberbetrags, in 2021 musst Du dann die erstattung wieder abziehen.

          Oder kurz gesagt: Die Zahlung ist relevant, nicht "für wann" gezahlt wird.
          Schönen Gruß

          Picard777

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