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Anlage N: Eintragung "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge"

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    Anlage N: Eintragung "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge"

    Als Bezieher einer Betriebsrente bin ich mit folgendem Problem konfrontiert:
    Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung meiner Firma stehen:
    Z3: Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge
    Z8: In Z3 enthaltene Versorgungsbezüge (Betrag kleiner als in Z3)
    Z29: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu Z8 (Betrag kleiner als in Z8)
    Nun muss ich in Anlage N unter "Steuerbegünstigte Versorgungbezüge (im Bruttoarbeitslohn lt. Z6 enthalten)" etwas eintragen. Hier schon die erste Verwirrung: In meiner LSt-Bescheinigung unter Z6 steht etwas ganz anderes, nämlich: Enthaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3" und die Zahl ist 0, weil ich keine Kirchensteuer zahle.
    Trage ich nun 0 für "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" ein, erscheint eine Fehlermeldung. Was ist nun? Ich versuchte mit der kleinsten Zahl 1, jetzt ist der Fehler weg, aber ich bin unzufrieden. Was ist darunter wirklich einzutragen? Soll das die Differenz zwischen Z8 und Z29 sein? Wer weiß einen Rat?


    #2
    Die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung und die Zeilennummern der Anlage N unterscheiden sich, das war schon immer so.

    Der Eintrag unter Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung gehört auf Seite 2 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3

    erfasst und zwar in Zeile 11. Bei den folgenden Zeilen wird auf die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung verwiesen, das sollte kein Problem sein.

    Deinen Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 deiner Lohnsteuerbescheinigung hast du auf Seilte 1 der Anlage N in Zeile 6 erfasst.

    Weitere Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand

    einzutragen. Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen !


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schließe mich Charlie24 an. Ggf. war der TE aber vorher Elsterformular-Nutzer und hat in der Anlage N die Pseudolohnsteuerbescheinigung bestückt, da hatte er dann das Problem nicht (erkennen können). Daher auch von mir nochmal die Unterstreichung den Bescheinigungsabruf zu nutzen !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Ich habe eure Beiträge gelesen, bin aber nicht schlau daraus geworden. Ich hänge deshalb die 2 Anlagen dran, vielleicht könnt ihr sagen: Was denn aus der LSt-Bescheinigung (Anl.1) an Stelle des Fragezeichens in Anl. N (Anl.2) einzutragen ist. Das Problem ist, dass diese in der Anlage N gefragte Zahl, nämlich "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3" in der LSt-Bescheinigung gar nicht gibt. So hatte ich zuerst "0" eingetragen, kam prompt eine Fehlermeldung, mit der erfundenen "1" ist der Fehler weg, aber welcher Betrag ist es denn wirklich? Auf keinen Fall lässt sich dieses Feld frei lassen. So möchte ich aber die Erklärung nicht abgeben, denn, dieser "mir unbekannte" Betrag hat doch sicher einen Einfluss auf meine Steuer.
        Übrigens, wenn ich mich richtig erinnere, hatte ich den Bescheinigungsabruf schon vor Jahren aktiviert. Wo/Wie könnte ich nachsehen?
        Angehängte Dateien

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          #5
          Unter Versorgungsbezug 4 und weitere (aufaddiert) darfst du jedenfalls nichts eintragen, du hast ja allenfalls einen Versorgungsbezug.

          Unter Versorgungsbezug 4 hast du anscheinend im letzten Jahr deine laufenden Versorgungsbezüge fälschlich erfasst.

          Was steht denn unter Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung ? Dieser Wert Y gehört unter Versorgungsbezüge 1 bis 3 in Zeile 11 erfasst,

          wo du jetzt das Fragezeichen gemacht hast. Den Begriff Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 gibt es in der Lohnsteuerbescheinigung

          natürlich nicht. Es gibt dafür die Nummern 8, 29 und 30, einzutragen in die Zeilen 11, 12 und 13 der Anlage N, aber eben unter Versorgungsbezüge 1 bis 3

          Um den Bescheinigungsabruf zu nutzen, musst du in deinem geöffneten Entwurf unten links auf den Aktionsbutton mit den 3 Punkten klicken.

          Außerdem brauchst du deinen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX.

          Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo, Charlie,
            das hat mir geholfen. Die Eintragungen deiner Anweisung nach scheinen nun korrekt zu sein, ohne Fehler. Vielen Dank! Etwas stimmt mir jedoch sehr nachdenklich. Ich habe die letzten Jahre meine (steuerbegünstigte) Versorgungsbezüge immer falsch eingetragen. Werden solche gravierenden, auf die Steuer auswirkenden Fehler bei der Bearbeitung vom FA nicht automatisch korrigiert? Wenn nicht, dann habe ich bisher einiges verloren.

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              #7
              Hallo,

              was sagt dein Steuerbescheid oder verstehst du ihn nicht?
              Gruß FIGUL

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                #8
                Zum Schluss etwas im Allgemeinen zu diesem Forum:
                Man müsste viel schneller seine eigenen Beiträge finden können, z.B. einfach durch Eingabe des eigenen BN im Suchfenster. Warum macht ihr das nicht? Sonst muss ich jedes Mal durch andere Foren und zig Benachrichtigungen wühlen. Oder was mache ich falsch?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von asmukh Beitrag anzeigen
                  Zum Schluss etwas im Allgemeinen zu diesem Forum:
                  Man müsste viel schneller seine eigenen Beiträge finden können, z.B. einfach durch Eingabe des eigenen BN im Suchfenster. Warum macht ihr das nicht? Sonst muss ich jedes Mal durch andere Foren und zig Benachrichtigungen wühlen. Oder was mache ich falsch?
                  Hallo,

                  du meldest dich an, klickst auf deinen Namen gehst rechts oben auf Filter ,- jeder Zeit- anklicken
                  und du siehst deine Beiträge
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Werden solche gravierenden, auf die Steuer auswirkenden Fehler bei der Bearbeitung vom FA nicht automatisch korrigiert?
                    Die werden schon korrigiert, wobei sich solche Eintragungsfehler nicht unbedingt auf die Steuern auswirken müssen. Trotzdem sollten

                    die Einträge an der richtigen Stelle erfolgen, schon um Fehlermeldungen zu vermeiden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von asmukh Beitrag anzeigen
                      Warum macht ihr das nicht?
                      Wie meinst Du das jetzt?

                      Gut, die Suchfunktion im Forum ist allgemein nicht sehr komfortabel. Aber um die eigenen Beiträge zu finden ist Figuls Beschreibung natürlich hilfreich.

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                        #12
                        Vielen herzlichen Dank an Alle Berater! Ich muss einmal die Bescheide der letzten Jahre genauer studieren.
                        Und betr. Suchen: der Tipp um eigene Beiträge über meinen BN zu finden, ist gut, kannte ich nicht. Aber themenbezogene Suche im Forum ist bisschen umständlich.

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                          #13
                          Zitat von asmukh Beitrag anzeigen
                          Vielen herzlichen Dank an Alle Berater! Ich muss einmal die Bescheide der letzten Jahre genauer studieren.
                          Und betr. Suchen: der Tipp um eigene Beiträge über meinen BN zu finden, ist gut, kannte ich nicht. Aber themenbezogene Suche im Forum ist bisschen umständlich.
                          Hallo,

                          themenbezogene Suche ist nicht nur umständlich, sondern katastrophal
                          Gruß FIGUL

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