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    Anlage V Seite 2 wird nicht angezeigt

    Hallo,
    ich möchte in Anlage V Zeile 49 Sonstige Werbungskosten eintragen. Das Formular zeigt nur bis Zeile 32 an. Wie kann ich die 2. Seite der Anlage V freischalten?
    Die Werbungskosten sind für eine Immobilie entstanden, die nicht gekauft wurde. Es existiert in 2020 keine weitere Immobilie, das heisst keine Einkünfte.
    Danke!

    #2
    Hallo,

    in Zeile 49 Anlage V kommt:

    16 - Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer

    Gruß FIGUL

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      #3
      Sonstiges wäre im Formular für 2020 die Zeile 50 der Anlage V.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ok, danke schonmal.

        Es bleibt die Frage: Wie kann ich Zeile 50 angezeigt bekommen?
        Ich kann in Zeile 4 keine Immobilie eintragen, da keine erworben wurde. Es besteht auch kein Aktenzeichen.

        Wo muss etwas stehen, damit ich Werbungskosten für eine besichtigte Immobilie absetzen kann?

        Kommentar


          #5
          Ich kann in Zeile 4 keine Immobilie eintragen, da keine erworben wurde. Es besteht auch kein Aktenzeichen.
          Das besichtigte Objekt hat doch eine Adresse, das Einheitswertaktenzeichen muss nicht zwingend angegeben werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Die Adresse gebe ich natürlich an.
            Kann ich dann einfach das Feld Aktenzeichen leer lassen und in Zeile 4 oder 5 (Angeschafft am/Fertiggestellt am) den Tag der Besichtigung eintragen?

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              #7
              Hallo,

              einfach mal ausprobieren.
              Da lernst du dabei
              Gruß FIGUL

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                #8
                Zeile 4 oder 5 (Angeschafft am/Fertiggestellt am) den Tag der Besichtigung eintragen?
                Du hast es aber doch nicht angeschafft ? Aber probier ruhig mal aus, wie die Pflichteingaben aussehen müssen, damit die Anlage V fehlerfrei

                übermittelt werden kann. Uns interessiert das durchaus auch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Vorab wirklich herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Als Laie fühlt man sich mit MeinElster manchmal wirklich komplett hilflos..
                  Folgendes hat tatsächlich geklappt, so dass die Fehlermeldungen nun alle grün geworden sind. Ob es zu 100% korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.

                  Zusammenfassung Anlage V
                  Besichtigung einer nicht gekauften Immobilie:

                  Adresse eingegeben, Aktenzeichen leer lassen (Fehlermeldung orange, wird aber aktzeptiert)
                  Zeile 5: Fertiggestellt: Tag der Besichtigung
                  Zeile 50:
                  1. Eintrag: Gutachten (direkt ermittelt, zu 100% Werbungskosten)
                  2. Eintrag: Reisekosten (direkt ermittelt, zu 100% Werbungskosten)

                  Wenn es bei der Übermittlung doch Ärger gibt, melde ich mich wieder.

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                    #10
                    Hallo,

                    fabfabulous747

                    Zitat: (Fehlermeldung orange, wird aber aktzeptiert)

                    Als Hinweis: Fehlermeldungen sind immer rot und müssen korrigiert werden
                    Orange Meldungen sind nur ein Hinweis
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Zeile 50:
                      1. Eintrag: Gutachten (direkt ermittelt, zu 100% Werbungskosten)
                      2. Eintrag: Reisekosten (direkt ermittelt, zu 100% Werbungskosten)
                      Es reicht, wenn man die unterste Zeile Werbungskosten ausfüllt, Ein Gesamtbetrag muss nur bei teilweise eigengenutzten Objekten angegeben werden
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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