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Frage zu Angabe der Fehlzeiten bei Entfernungspauschale

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    Frage zu Angabe der Fehlzeiten bei Entfernungspauschale

    Hallo Zusammen,

    Ich der Anlage N werden für die KM Pauschale die Arbeitstage eingetragen.
    Beim Zeitraum kommt eigentlich das ganze Jahr 2020 rein, und den Abzug durch Urlaub oder Krankheit?
    Oder trage ich nur die Zeit bis zum ins Homeoffice ein?
    In 2020 hatte ich bis zum Lockdown eine 5 Tage Woche, Im Januar hatte ich 5 Tage Urlaub. Ich bin bis 17.3 an 58 Tage zur Arbeit gefahren. Danke

    #2
    Hallo,

    am Ende dürfen natürlich nur die wirklichen Tage an denen man am Arbeitsort war herauskommen.
    Homeoffice ist zwar auch ein Arbeitsort, aber in aller Regel dürfte die Entfernung unter einem km liegen (die km sind abzurunden).

    Die Tage pro Woche und auch Urlaubs- und Krankheitstage sind nicht wichtig, damit wird nicht gerechnet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort
      Ich war mir nur unschlüssig ob die Urlaub und Krankheit rein müssen ich habe es jetzt so gemacht und die Tage des Homeffice extra angegeben , da es eh nur den Max von 600€ gibt . Passt es.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        was hat denn die Homeoffice-Pauschale mit den Fahrtkosten zu tun? Das sind doch völlig unterschiedliche Dinge.

        Die - maximal - 600 Euro trägt man bei "sonstige Werbungskosten" ein.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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