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Gesonderte Feststellung in Elster online: Verfahren?

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    Gesonderte Feststellung in Elster online: Verfahren?

    Hallo zusammen (meine erste Anfrage):

    Ausgangslage:
    gemeinsame Steuererklärung Ehemann und Ehefrau, Ehefrau bisher ohne Einkünfte; FA Sankt Augustin
    Neu 2020:
    Ehefrau hat landwirtschaftliche Flächen geerbt (verpachtet); FA Detmold hat Steuernummer für ‚gesonderte Feststellung‘ vergeben.


    Jetzt in Elster online Formulare für die ‚gesonderte Feststellung‘ ausgefüllt:
    Hauptvordruck ESt 1 D, Anlage FG, Anlage Coronahilfen (hoffentlich die richtigen Formulare).
    Im Hauptvordruck ESt 1 D werden beide Steuernummern eingegeben: die eigene ‚Hauptsteuernummer‘ von Sankt Augustin, die Steuernummer für die gesonderte Feststellung aus Detmold.


    FA Detmold gab telefonisch die Auskunft, ich könne die gesonderte Feststellung zusammen mit der eigenen ESterklärung in Sankt Augustin abgeben, das würde automatisch an sie weitergeleitet.

    Elster online sagt mir nach dem Ausfüllen der Formulare für die gesonderte Feststellung, ich könne jetzt „absenden“. Die eigene ESterklärung ist aber noch nicht ausgefüllt / nach Sankt Augustin abgesandt.

    Frage: wird durch die im Hauptvordruck angegebenen BEIDEN Steuernummern in Elster online automatisch im FA Sankt Augustin eine Verknüpfung / Benachrichtigung zu meiner Steuernummer hergestellt, das FA Sankt Augustin also über die nach Detmold versandten Formulare informiert? Oder doch getrennte Bearbeitung nacheinander (erst Bescheid Detmold abwarten?); und ggf. dann wie die Verknüpfung zur eigenen ESterklärung in Sankt Augustin? Ich muss ja für die eigene ESterklärung die Frist einhalten.



    Danke für jede Hilfe.



    #2
    Hallo hdgb,
    du kannst die gesonderte Feststellung nach FA Detmold abschicken, wenn der Bescheid gemacht wird geht an das FA Sankt Augustin eine Mitteilung über die festgesetzten Beträge, die in der Einkommensteuer in der Anlage V der Ehefrau erklärt werden.
    Bezüglich der Fristen musst du dir keine Gedanken machen, die sind gleich für die Einkommensteuer oder die Feststellung.
    Falls deine Einkommensteuererklärung schon erledigt ist und das FA Detmold weicht von den Angaben ab, dann bekommt das FA Sankt Augustin eine Miteilung und ändert den Eeinkommensteuerbescheid entsprechend ab.

    Tschüß

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      #3
      die in der Einkommensteuer in der Anlage V der Ehefrau erklärt werden.
      Das wäre wohl falsch. So, wie der Sachverhalt geschildert wurde, handelt es sich um einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb, also um

      Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Jetzt habe ich mir den Ausgangsbeitrag noch einmal genau durchgelesen. Meines Erachtens fehlt die Anlage L und je nach

        Art der Gewinnermittlung muss ja auch eine Bilanz oder eine EÜR oder eine Anlage 13a abgegeben werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Antworten! Das hat mir geholfen.
          Die Anlage L mit EÜR kann ich bei der gemeinsamen ESt-Erklärung unter meinem Profil laden und ausfüllen.
          Die Formulare für die gesonderte Feststellung wurden mir da nicht angeboten, die musste ich getrennt öffnen.
          Viele Grüße
          hdgb

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            #6
            Hallo,

            EÜR und Feststellung sind eigenständige Formulare und gehören nicht zur Einkommensteuererklärung
            Gruß FIGUL

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              #7
              In der/den EÜR gibst du auch beide Steuernummern an und der EST 1D fügst du die Anlage L hinzu. Wenn bei Land- und Forstwirtschaft

              nicht das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr beantragt wurde, muss der Gewinn auf der Basis von 2 EÜR ermittelt und zeitanteilig aufgeteilt

              werden, da bei Land- und Forstwirtschaft das Wirtschaftsjahr für gewöhnlich vom 01.07. bis zum 30.06. geht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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