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Abbruch-Hinweis 04068

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    Abbruch-Hinweis 04068

    Hallo allerseits,
    meine Steuerberechnung kann auch nicht erfolgen. Bei mir ist es der Abbruch-Hinweis 04068. Dazu gibt es keine weitere Erklärung. Kann mit jemand dazu was sagen?
    Vielen Dank

    #2
    Durch welche Anlage wird der Hinweis denn erzeugt?

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      #3
      Bei mir ist es der Abbruch-Hinweis 04068
      Auch der ist mir nicht bekannt. Also die Anlagen mal probeweise nacheinander entfernen, um die Anlage zu finden, die den Abbruch verursacht
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe die Beiträge separiert und in ein neues Thema verschoben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo, ich erhalte auch diesen Fehler. Bisher kann ich nur sagen, dass es an dem Formular KAP liegen muss. Nach entfernen von KAP funktioniert die Berechnung.
          Wahrscheinlich sind die Kapitalerträge zu gering um glaubwürdig zu sein

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            #6
            Das ist immerhin schonmal ein Anhaltspunkt, mit der Anlage KAP. Deine (allerdings augenzwinkernde) Schlussfolgerung stimmt aber sicher nicht

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              #7
              Versuch macht kluch .. Bei mir war es die Angabe von gezahlter Kirchensteuer unter KAP Punkt 8 Feld 39. Ich bin nicht kirchensteuerpflichtig, aber an einer Genossenschaft beteiligt, die pauschal Kirchensteuer einbehält, weil der Verwaltungsaufwand der Zugehörigkeit nicht vertretbar ist.
              Also den Betrag zur Berechnung enfernen, nicht speichern, das Formular nochmal aufrufen und dann an das Finanzamt übertragen.

              Elster kann offenbar immer noch nicht damit umgehen, dass Kirchensteuer pauschal abgeführt wird und per Erklärung wieder erstattet werden soll.

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