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Frage zu Trading-Bots und den daraus entstehenden Transaktionen

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    Frage zu Trading-Bots und den daraus entstehenden Transaktionen

    Hallo zusammen,

    ich möchte einmal freundlich Nachfragen, ob ein CSV-Import für Krypto-Transaktionen geplant ist?

    Ich handel aktuell auf der Plattform von Pionex.
    Dabei kommen am Tag bis zu 2000 Transaktionen zustande.

    Zur Zeit bin ich bei fast 19000 Transaktionen nach 11 Tagen und diese werden bis zum Ende des Jahres noch um einiges mehr werden.

    Eine Eintragung würde vermutlich ewig dauern.

    Ich wünsche ein nicht zu heises und schönes Wochende.

    #2
    Zitat von Kibbel-King Beitrag anzeigen
    Eine Eintragung würde vermutlich ewig dauern
    Warum soll das Eintragen dieser einen Zahl ewig dauern?

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Warum soll das Eintragen dieser einen Zahl ewig dauern?
      Und, vor allem, was hat das mit Elster zu tun?

      Kommentar


        #4
        Kryptowährungen müssen in Anlage SO ausgewiesen werden.
        Siehe:
        https://www.google.com/search?q=kryp...rung+anlage+so

        Die Finanzverwaltung hat klargestellt, dass Bitcoins Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein können (BT-Drucksache 17/14530 vom 9.8.2013, S. 40). Das bedeutet:
        • Der Tausch oder Rücktausch von Bitcoins in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Werden also Euros in Bitcoins umgetauscht, wird damit das Wirtschaftsgut "Bitcoin" angeschafft. Festhalten sollte man unbedingt den Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungspreis und gekaufte Menge.
        • Werden Bitcoins innerhalb von 12 Monaten nach der Anschaffung wieder verkauft, d.h. in Euros umgetauscht, sind Gewinne in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt darauf jedoch nicht an. Allerdings bleibt ein Gewinn steuerfrei, wenn er unterhalb der Freigrenze von 600 EUR bleibt. Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und zwar durch Verlustausgleich im selben Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren. Anzugeben sind die Geschäfte in der "Anlage SO".
        • Erfolgt der Verkauf von Bitcoins nach Ablauf von 12 Monaten, sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich.
        • Werden Bitcoins nacheinander angeschafft und im selben Depot gehalten, gilt die "First in, first out"-Regel: Für die Berechnung der Spekulationsfrist und des Veräußerungsgewinns gelten die zuerst gekauften Bitcoins als zuerst verkauft (FinMin. Hamburg vom 11.12.2017, S 2256-2017/003-52).
        • Sollten aus der Bitcoin-Anlage als Einkunftsquelle zumindest in einem Jahr Zinserträge erzielt werden, verlängert sich die Spekulationsfrist von 1 Jahr auf 10 Jahre (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).
        Entsprechend dem neuen Entwurf, der gerade in der Prüfung ist, wird die Haltedauer voraussichtlich auf 10 Jahre verlängert.

        https://www.bundesfinanzministerium....aehrungen.html

        Ich kann mich natürlich auch irren.
        In dem Fall freue ich mich auf entsprechenden Input.

        image_2757.jpg
        Zuletzt geändert von Kibbel-King; 19.06.2021, 12:29.

        Kommentar


          #5
          Da musst Du keine 20.000 einzelnen Transaktionen angeben. Ich geh sogar davon aus dass das auch technisch nicht möglich ist. Bilde einfach Summen.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Dabei kommen am Tag bis zu 2000 Transaktionen zustande.
            Was für ein Unsinn, und zwar gleich aus mehreren Gründen.

            Zur Zeit bin ich bei fast 19000 Transaktionen nach 11 Tagen und diese werden bis zum Ende des Jahres noch um einiges mehr werden.
            Dann musst du die Daten aufarbeiten, das nimmt dir Elster oder das Finanzamt sicher nicht ab. Und vermutlich werden da auch die meisten Steuerberater abwinken.
            Mit Excel ist das aber kein Problem, solange man weiß wie es geht (insbesondere fifo ist nicht ganz so einfach).

            Warum soll das Eintragen dieser einen Zahl ewig dauern?
            Korrekt - es muss zusammengefasst werden.
            Gewünscht ist aber wohl eher ein Verfahren, bei dem man nur Rohdaten braucht.

            Kryptowährungen müssen in Anlage SO ausgewiesen werden.
            Natürlich.

            Entsprechend dem neuen Entwurf, der gerade in der Prüfung ist, wird die Haltedauer voraussichtlich auf 10 Jahre verlängert.
            Das ist der bereits heute die Rechtslage (wohlgemerkt, für die in dem Dokument genannten Fälle).
            Mir ist bewusst, dass die 10-jährige Frist etwas stiefmütterlich behandelt wird, aber das Gesetz gibt es trotzdem schon.

            Das verlinkt Dokument ist auch bloß ein Anwendungsschreiben, kein Gesetzentwurf o.ä. Solche Schreiben dienen zur Klarstellung, wie nach Meinung des BMF die Gesetze in konkreten Einzelfällen ausgelegt werden sollen (etwa ob Krypto überhaupt eine Währung ist oder doch nur ein Wertpapier, oder eben wann die einjährige Frist gilt und wann nicht).

            Und, vor allem, was hat das mit Elster zu tun?
            Manchmal sind diese arroganten Kommentare sogar völlig fehl am Platz. Die Frage ging ausdrücklich nur in Richtung Elster.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Manchmal sind diese arroganten Kommentare sogar völlig fehl am Platz.
              Ich habe ja nicht gefragt, was soll denn dieser Blödsinn, oder kannst Du diesen Quatsch nicht Deinem Friseur erzählen, nein, ich habe schlicht und einfach gefragt, was die Frage mit Elster zu tun hat. Ich bin zwar schon alt, aber auch ich weiß nicht alles, und weil ich ein neugieriger Mensch bin, habe ich gefragt. So einfach kann das Leben sein.

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