Fragen über die Anlagen N und Vorsorgeaufwand als Azubi

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  • melcedre
    Benutzer
    • 05.06.2020
    • 31

    #16
    warte mal...

    was du geschrieben hast, aber reformuliert:

    'Den Pauschbetrag erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen oder wenn Ihre nachgewiesenen Werbungskosten niedriger als der Pauschbetrag sind.'

    ich habe also meine Zeit verschwendet, oder? Meine Werbungskosten sind deutlich unter 1000EUR. Das heißt, ich kriege diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000EUR. Richtig?

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #17
      Richtig. Bzw. Du hast ihn sogar schon, denn in den Lohnsteuertabellen des Arbeitgebers sind sie schon eingebaut.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      • melcedre
        Benutzer
        • 05.06.2020
        • 31

        #18
        meinst du z.B. TVÖD- oder TVL-Tabellen?

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #19
          meinst du z.B. TVÖD- oder TVL-Tabellen?
          Nein, er meint die Lohnsteuertabelle für die Lohnsteuerklasse 1
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #20
            Zitat von melcedre Beitrag anzeigen
            meinst du z.B. TVÖD- oder TVL-Tabellen?
            Hast Du in die TVÖD- oder TVL-Tabellen schon mal reingeschaut ? Da wirst Du das Wort "Lohnsteuer" o.ä. nirgends finden. Wie kommst Du also auf diese Tabellen und weichst vom Thema ab ?

            Zur Antwort siehe Charlie24 mit Beitrag #19.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • melcedre
              Benutzer
              • 05.06.2020
              • 31

              #21
              alles klar, danke euch!

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #22
                Du kannst auch zwischendurch mal berechnen, ob Du nicht sowieso schon die komplette Lohnsteuer zurück kriegst. Dann musst Du mir keine Gedanken über noch mehr Eintragungen mehr machen.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45930

                  #23
                  ... ob Du nicht sowieso schon die komplette Lohnsteuer zurück kriegst.
                  Was bei Werbungskosten unter 1.000 € aber nur zu erwarten ist, wenn das Ausbildungsverhältnis erst im Laufe des Jahres 2020 begonnen hat
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Was bei Werbungskosten unter 1.000 € aber nur zu erwarten ist, wenn das Ausbildungsverhältnis erst im Laufe des Jahres 2020 begonnen hat
                    Der Arbeitnehmerteil zur Rentenversicherung beträgt 1.025 €. So weit über dem Grundfreibetrag scheint er nicht zu liegen.

                    Aber müsste man halt mal rechnen.

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