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Wege zwischen Arbeitsstätte und Universität

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bei einem Vollzeitstudium gibt es nur die Entfernungspauschale, dann hat man eben 2 erste Tätigkeitsstätten.

    Randnummer 33 ff: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
    Hallo,

    wenn A.N. das so als Vollzeitstudium definiert.
    Da habe ich meine Zweifel lt. Beitrag #1
    Gruß FIGUL

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      #17
      Hallo,

      Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei mehrere Fahrten am Tag nur die mit der längsten einfachen Entfernung mit 30 Cent pro km abgezogen werden darf.
      Das ist auch korrekt, gilt aber nur für den selben Arbeitsplatz (manch' einer fährt ja zur Mittagspause nach Hause, oder arbeitet morgens 4 Stunden und abends nochmal 4 Stunden etc.).
      Du hast aber quasi 2 Arbeitsplätze (auch wenn das eine nur die Uni ist), da gilt das nicht.

      Imho zählt auch die Uni als erste Tätigkeitsstätte, also nur 30 Cent pro Entfernungskilometer..

      Wenn du zwischendurch nicht nach Hause gefahren bist (also H > A > U > H) musst du die Strecke zwischen Arbeit und Uni aufteilen.

      ich meine natürlich pro Woche nicht pro Jahr.
      Klar. Das hat auch fast jeder so aufgefasst.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        Hallo reckoner,

        danke für die Antwort.

        Doch. Gelegentlich bin ich nach der Arbeit schon erst mal Heim und von zu Hause aus an die Uni.
        Bei Spätschicht oder Nachtschicht erst an die Uni und dann direkt an die Arbeit.
        Mal so mal so.

        Ich werde jetzt die tägliche Fahrt an die Arbeit bei Werbungskosten eintragen und die tägliche Fahrt an die Uni, auch wenn sie manchmal am selben Tag stattfanden, trotzdem nochmal bei Fortbildungskosten.

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