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Anlage Unterhalt-Taggenauer Eintrag von Zahlungen, Kapitalerträgen, Vermögen?

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    Anlage Unterhalt-Taggenauer Eintrag von Zahlungen, Kapitalerträgen, Vermögen?


    Ein Vater hat seinem studierenden Sohn, über 25 Jahre alt, in 2020 Unterhalt von 12 x 700 = 8.400 und unregelmäßig ein paar hundert Euro zusätzlich gezahlt, so dass der für 2020 maximale Betrag von 9.408 mit 10.000 überschritten wurde. Dazu hat er noch die Krankenversicherung von 12 x 130 = 1.560 übernommen [Zeile 11]. Summe also 11.560 €. [Zeile 7]

    Am Jahresanfang hat der Sohn ein Vermögen (u.a. Bausparvertrag) von 10.000, also unter 15.500 .

    Am 13.10.20 werden ihm aus einer Erbschaft Aktien mit einem Kurswert von 24.000 übertragen, in denen noch ein bei Verkauf zu versteuernder Gewinn von 12.000 € steckt.
    Dieser steigt durch weitere Kurssteigerungen bis zum Verkauf am 28.12.20 auf 15.000.

    Wert der Aktien bei Verkauf 27.000.

    Durch die Abgeltungssteuer auf die 15.000 von 4.000 kommen nur 23.000 auf das Konto, so dass das Vermögen um 1.000 sinkt.

    Vermögen ab 13.10.20 also 10.000 + 24.000 = 34.000 [Zeile 42]
    Vermögen ab 28.12.20 also 10.000 + 23.000 = 33.000 [Zeile 42]

    Ich gehe davon aus, dass der Vater ab dem 13.10. 20 seine Unterhaltzahlungen nicht mehr von der seiner Steuer absetzen kann, bis dahin aber doch.
    Eine Probeberechnung in einer Kopie der Steuerberechnung des Vorjahres ergab erstaunlich weniger Erstattung..

    Meine Frage geht dahin, ob die vorgenannten Vermögenstände für das ganze Jahr so in die Steuererklärung einzutragen sind
    und ob man die (unregelmäßigen) Unterhaltszahlungen auch auf die Zeiträume bis 12.10., 13.10. – 27.12. und ab 28.12. aufsplitten muss, so wie sie geleistet wurden.


    Rechnet das Steuerprogramm Tag-genau oder ev. Monats-weise?

    Hinzu kommt, dass am 28.12.20 der Sohn 15.000 € Einkünfte aus Kapitalerträgen hat, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Am 31.12.20 kommen noch 200 € Zinsen aus dem Bausparvertrag dazu.
    Ich gehe davon aus, dass auch hier die Zeilen 49 auszufüllen sind, auch wenn zwei mal zu viel nichts bewirkt, weil einmal zu viel ab 13.10.20 schon zu viel ist.

    berghaus 22.06.20


    #2
    Das dürften so seltene Konstellationen sein, dass die durch die Formulare und die Programme nicht mehr abgedeckt werden können. Abgesehen davon ist die rechtliche Frage, zu der ich jetzt nicht suchen werde, ob das zu hohe Vermögen quasi das ganze Jahr "infiziert" oder wirklich erst ab dem 13.10.2020 zu berücksichtigen ist. M.E. ab dem 01.11.2020, da § 33a Abs. 3 EStG davon spricht, dass für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, gekürzt wird. Das Programm wird sicherlich auch so rechnen, wenn es das kann.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke Picard77!

      Ich habe es mit zahleichen Varianten mal durchgespielt und berechnen lassen. (Das geht mit Elster Formular meine ich übersichtlicher)

      Plötzlich gestiegenes Vermögen wirkt sich erst ab dem Folgemonat aus, in dem Fall also die 34.000 erst ab 01.11.20 mit der Folge, dass der monatliche Durchschnitt aller Unterhalts -Zahlungen (auf den Höchstbetrag begrenzt) für den Nov. und Dez. beim Vater nicht berücksichtigt wird.
      D.h., dass es hier keine Rolle spielt, wann und (, was ausfüllbar ist,) in welchen Zeiträumen der Vater Unterhaltzahlungen und in welcher Höhe geleistet hat.
      Steigt das Vermögen des Sohnes im Laufe des Jahres auch nur um einen Euro über 15.500, kann der Vater ab dem Folgemonat keine Unterhaltszahlungen mehr absetzten.

      Der ‚Killer‘ für die Unterhaltszahlungsabsetzmöglichkeiten sind aber u.a. Bruttoarbeitslohn, BAföG und Kapitalerträge und zwar egal, wann sie im Laufe des Kalenderjahres angefallen sind.

      Noch nicht untersucht habe ich, ob es hier und da Freibeträge gibt.

      Jeder weitere Kapitalertrag, im Beispiel 400 statt 200 € Zinsen beim Bausparvertrag, erst recht aber die 15.000 € beim Aktienverkauf am 28.12. werden direkt von den möglichen Unterhaltsaufwendungen des Vaters abgezogen.

      Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren!

      berghaus 23.06.21

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