Ein Vater hat seinem studierenden Sohn, über 25 Jahre alt, in 2020 Unterhalt von 12 x 700 = 8.400 und unregelmäßig ein paar hundert Euro zusätzlich gezahlt, so dass der für 2020 maximale Betrag von 9.408 mit 10.000 überschritten wurde. Dazu hat er noch die Krankenversicherung von 12 x 130 = 1.560 übernommen [Zeile 11]. Summe also 11.560 €. [Zeile 7]
Am Jahresanfang hat der Sohn ein Vermögen (u.a. Bausparvertrag) von 10.000, also unter 15.500 .
Am 13.10.20 werden ihm aus einer Erbschaft Aktien mit einem Kurswert von 24.000 übertragen, in denen noch ein bei Verkauf zu versteuernder Gewinn von 12.000 € steckt.
Dieser steigt durch weitere Kurssteigerungen bis zum Verkauf am 28.12.20 auf 15.000.
Wert der Aktien bei Verkauf 27.000.
Durch die Abgeltungssteuer auf die 15.000 von 4.000 kommen nur 23.000 auf das Konto, so dass das Vermögen um 1.000 sinkt.
Vermögen ab 13.10.20 also 10.000 + 24.000 = 34.000 [Zeile 42]
Vermögen ab 28.12.20 also 10.000 + 23.000 = 33.000 [Zeile 42]
Ich gehe davon aus, dass der Vater ab dem 13.10. 20 seine Unterhaltzahlungen nicht mehr von der seiner Steuer absetzen kann, bis dahin aber doch.
Eine Probeberechnung in einer Kopie der Steuerberechnung des Vorjahres ergab erstaunlich weniger Erstattung..
Meine Frage geht dahin, ob die vorgenannten Vermögenstände für das ganze Jahr so in die Steuererklärung einzutragen sind
und ob man die (unregelmäßigen) Unterhaltszahlungen auch auf die Zeiträume bis 12.10., 13.10. – 27.12. und ab 28.12. aufsplitten muss, so wie sie geleistet wurden.
Rechnet das Steuerprogramm Tag-genau oder ev. Monats-weise?
Hinzu kommt, dass am 28.12.20 der Sohn 15.000 € Einkünfte aus Kapitalerträgen hat, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Am 31.12.20 kommen noch 200 € Zinsen aus dem Bausparvertrag dazu.
Ich gehe davon aus, dass auch hier die Zeilen 49 auszufüllen sind, auch wenn zwei mal zu viel nichts bewirkt, weil einmal zu viel ab 13.10.20 schon zu viel ist.
berghaus 22.06.20
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