Anmeldung Geringfügige Selbstständigkeit

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  • yell
    Neuer Benutzer
    • 23.06.2021
    • 2

    #1

    Anmeldung Geringfügige Selbstständigkeit

    Hallo,

    ich möchte neben meinem Hauptberuf eine kleine Beschäftigung anmelden - ich möchte freiberuflich Unternehmen in wirtschatlichen Fragen (M&A) beraten.
    Das ist monetär gesehen nicht groß (ca. 5k-10k pro Jahr), aber anmelden muss ichs ja.

    Ich tue mich in MeinElter äußerst schwer, welches Formular ich hierbei zu nehmen habe, damit ich eine Steuernummer bekomme, die ich auf meinen Rechnungen angeben kann.

    Hat hier jemand Erfahrungen und kann mich kurz unterstützen?

    Vielen Dank!
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo yell,

    wenn du eingeloggt bist unter Formulare & Leistungen wirst du fündig -> Alle Formulare
    Fragebogen.png

    Tschüß

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    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1695

      #3
      Wie wär's mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen?

      elster82.png

      Eine Steuernummer bekommst du aber nicht dafür - wenn du schon einen Hauptberuf hast, hast du ja wohl schon eine Steuernummer. Eine Zweit-Steuernummer gips nich.

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        ....
        Eine Steuernummer bekommst du aber nicht dafür - wenn du schon einen Hauptberuf hast,hast du ja wohl schon eine Steuernummer. Eine Zweit-Steuernummer gips nich.
        Hallo,
        wenn er eine Steuernummer für Arbeitnehmer hat, bekommt er natürlich eine neue Steuernummer aus dem Bereich Selbstständige-> aber die gilt dann für alles.

        Tschüß

        Kommentar

        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1695

          #5
          Ja, möglich - scheint vom Bundesland abzuhängen. Aber eine zweite gibts nicht

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Ja, möglich - scheint vom Bundesland abzuhängen. Aber eine zweite gibts nicht...
            ich bin mir ziemlich sicher, dass dies in allen BL so ist, man unterscheidet zwischen Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden.

            Tschüß

            Kommentar

            • mhanft
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2006
              • 1695

              #7
              Könnte das von evtl. von Freier Beruf (Anlage S) / Gewerbe (Anlage G) abhängen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein befreundeter Unternehmer (Ingenieur) bei der Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit (also Anlage S) eben keine neue Steuernummer gekriegt hat. Beschwören kann ich's aber nicht...

              Kommentar

              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                ....Könnte das von evtl. von Freier Beruf (Anlage S) / Gewerbe (Anlage G) abhängen?....
                Hallo mhanft,

                glaube ich nicht -> eigenes Beispiel Sohn in Feucht hat Gewerbe angemeldet -> neue Steuernummer !
                Tochter in Nürnberg hat Freiberufler angemeldet -> neue Steuernummer für ihr Unternehmen, mit der Einkommensteuer dem Ehemann zusammen Arbeitnehmersteuernummer behalten.

                Tschüß

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  Eigentlich hängt das alles von den unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb des Finanzamts ab, denn ein Teil der Steuernummer

                  gibt ja den für die Veranlagung zuständigen Bereich an, also z. B. Allgemeine Veranlagungsstelle oder auch Arbeitnehmerveranlagung

                  Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.finanzamt.bayern.de/Rege...rg&c=n&d=x&t=x
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

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