Hallo Zusammen,
ich hab schon einige Beiträge gelesen, aber bisher noch nichts gefunden, dass genau auf meine Situation passt.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich habe in 13/14/15 ein Zeitstudium (Master absolviert).
In 02/15 habe ich angefangen zu Arbeiten und dann ganz normal meine Steuererklärung abgegeben.
Dort hatte ich, weil ich es nicht besser wusste all meine Ausgaben als Werbungskosten aus dem Master angegeben.
Im Steuerbescheid stand dann, dass der Master kein Zweitstudium sei und die Ausgaben somit nicht abgerechnet werden können.
Jetzt habe ich erfahren, dass das schlicht weg falsch ist... .
Was ich allerdings falsch gemacht habe ist, dass ich die Ausgaben in der Erklärung 2015 angegeben habe, obwohl die Kosten in 13 und 14 angefallen sind.
Was ich bisher herausgefunden habe ist, dass ich für 2013 und 2014 einen Antrag auf rückwirkende Verlustfeststellung hätte stellen müssen und meine Ausgaben dort aufführen müssen.
Das würde ich jetzt gerne nachholen...
Aber was passiert dann? Werden mir die Verluste nachträglich bei der Steuer 2015 angerechnet und der bestehende Bescheid für dieses Jahr geändert? Oder werden diese in meiner nächsten Erklärung berücksichtigt? Oder hab ich komplett verloren weil ich keinen Einspruch eingelegt habe damals?
(Achso, 13/14 hatte ich keine Einkünfte)
Danke schonmal für Eure Hilfe!
ich hab schon einige Beiträge gelesen, aber bisher noch nichts gefunden, dass genau auf meine Situation passt.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich habe in 13/14/15 ein Zeitstudium (Master absolviert).
In 02/15 habe ich angefangen zu Arbeiten und dann ganz normal meine Steuererklärung abgegeben.
Dort hatte ich, weil ich es nicht besser wusste all meine Ausgaben als Werbungskosten aus dem Master angegeben.
Im Steuerbescheid stand dann, dass der Master kein Zweitstudium sei und die Ausgaben somit nicht abgerechnet werden können.
Jetzt habe ich erfahren, dass das schlicht weg falsch ist... .
Was ich allerdings falsch gemacht habe ist, dass ich die Ausgaben in der Erklärung 2015 angegeben habe, obwohl die Kosten in 13 und 14 angefallen sind.
Was ich bisher herausgefunden habe ist, dass ich für 2013 und 2014 einen Antrag auf rückwirkende Verlustfeststellung hätte stellen müssen und meine Ausgaben dort aufführen müssen.
Das würde ich jetzt gerne nachholen...
Aber was passiert dann? Werden mir die Verluste nachträglich bei der Steuer 2015 angerechnet und der bestehende Bescheid für dieses Jahr geändert? Oder werden diese in meiner nächsten Erklärung berücksichtigt? Oder hab ich komplett verloren weil ich keinen Einspruch eingelegt habe damals?
(Achso, 13/14 hatte ich keine Einkünfte)
Danke schonmal für Eure Hilfe!
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