Meine private Krankenversicherung bescheinigt mir einen Jahresbetrag und einen abzugsfähigen Betrag mit der mir unverständlichen Erläuterung "Davon abzugsfähiger Betrag zur Basisabsicherung nach §10 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a EstG".
Was muss ich also in Vorsorgeaufwand #23 eintragen? Den Jahresbetrag oder den abzugsfähigen Betrag?
Bei der Angabe der Beiträge zur Pflegeversicherung wird sogar der Gesamtbetrag als abzugsfähiger Beitrag mit der gleichen Begründung als abzugsfähig genannt.
Was muss ich also in #24 eintragen, den Gesamtbetrag oder 0?
Was bedeutet überhaupt "abzugsfähig"?
Was muss ich also in Vorsorgeaufwand #23 eintragen? Den Jahresbetrag oder den abzugsfähigen Betrag?
Bei der Angabe der Beiträge zur Pflegeversicherung wird sogar der Gesamtbetrag als abzugsfähiger Beitrag mit der gleichen Begründung als abzugsfähig genannt.
Was muss ich also in #24 eintragen, den Gesamtbetrag oder 0?
Was bedeutet überhaupt "abzugsfähig"?
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