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Vorsorgeaufwand #23 Private Kranken- und Pflegeversicherung

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    Vorsorgeaufwand #23 Private Kranken- und Pflegeversicherung

    Meine private Krankenversicherung bescheinigt mir einen Jahresbetrag und einen abzugsfähigen Betrag mit der mir unverständlichen Erläuterung "Davon abzugsfähiger Betrag zur Basisabsicherung nach §10 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a EstG".
    Was muss ich also in Vorsorgeaufwand #23 eintragen? Den Jahresbetrag oder den abzugsfähigen Betrag?
    Bei der Angabe der Beiträge zur Pflegeversicherung wird sogar der Gesamtbetrag als abzugsfähiger Beitrag mit der gleichen Begründung als abzugsfähig genannt.
    Was muss ich also in #24 eintragen, den Gesamtbetrag oder 0?
    Was bedeutet überhaupt "abzugsfähig"?

    #2
    In Zeile 23 erfasst du den davon abzugsfähiger Betrag zur Basisabsicherung, die Differenz zum Gesamtbeitrag kannst du in Zeile 27 eintragen,

    dieser Eintrag wirkt sich aber steuerlich zumeist nicht aus. In Zeile 24 erfasst du den Gesamtbeitrag, da gibt es ja keine Differenz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Versicherungsbeiträge sind normalerweise nur bis 1.900 Euro absetzbar. Bei den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung ist das anders, die sind voll abzugsfähig. Nur wenn man dann die 1.900 damit nicht erreicht hat, werden also noch weitere Versicherungen berücksichtigt.
      Also, in Zeile 23, so wie beschriftet, nur die Beiträge zur Basisabsicherung.

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        #4
        Danke für die prompten Antworten! Alles klar! G.R.

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