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Fehler beim Abruf von Bescheinigunen

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    Fehler beim Abruf von Bescheinigunen

    Hallo Elsteranwender,

    ich wollte Bescheinigungen über Elster.de abfragen. Leider kommt immer eine Fehlermeldung mit einer andern UID. Bei Elsterformular hat das immer sehr schön geklappt. Über die Suchfunktion im Forum habe ich leider nichts passendes zur Fehlerbeseitigung gefunden.

    Weder bei mir noch bei meiner Frau kann eine Bescheinigung abgerufen werden. Warten oder mehrmals neu starten hat den Fehler leider nicht behoben. Ich habe schon drei Stunden Zeit mit der Suche nach einer Fehlerbehebung verschwendet. In der Zeit hätte ich die Daten mehrmals händisch erfassen können. Da nun aber sowieso schon zu viel Zeit vergeudet wurde, möchte ich das Problem nun gerne behoben wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ganz Deutschland davon betroffen ist.

    Hier sind exemplarisch die Fehler direkt aus Elster.de kopiert.

    Ihre Anfrage konnte nicht erfolgreich bearbeitet werden. Bitte führen Sie die Aktion nochmal durch. Tritt der Fehler weiterhin auf, wenden Sie sich bitte an die Hotline.
    Exception UID: 1nih45-wild92


    Ihre Anfrage konnte nicht erfolgreich bearbeitet werden. Bitte führen Sie die Aktion nochmal durch. Tritt der Fehler weiterhin auf, wenden Sie sich bitte an die Hotline.
    Exception UID: 1068l8-voe945


    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße


    #2
    Da dibt es heute eine Störung. Versuchen Sie bitte später erneut.

    Kommentar


      #3
      https://www.elster.de/elsterweb/svs

      Derzeit kommt es zu Störungen beim Belegabruf über "Mein ELSTER: Ihr Online-Finanzamt". An der Fehlerbehebung wird mit Hochdruck gearbeitet.
      Ok, sonderbar, dass hier wieder die alte Nomenklatur verwendet wird.

      Kommentar


        #4
        Danke für die Schnelle Antwort. Ich probiere es heute Abend oder morgen nochmal.


        Ich habe immer nur auf die grünen Haken geschaut. Super vielen Dank für die Info.
        Zuletzt geändert von Achim28; 27.06.2021, 12:42.

        Kommentar


          #5
          Ok, sonderbar, dass hier wieder die alte Nomenklatur verwendet wird.
          Das ist mir auch aufgefallen ! Mir persönlich hat der Begriff Belegabruf ohnehin besser gefallen als das sperrige Wort Bescheinigungsabruf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Es hieß aber noch nie elektronischer Lohnsteuerbeleg.
            Müsste dann so heißen
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ich sage ja nicht, dass der jetzige Begriff nicht sprachlich korrekt ist, sondern nur, dass mir die alte Bezeichnung persönlich besser gefallen hat.

              Für die elektronisch übermittelten Daten werden ja auch unterschiedliche Begriffe verwendet. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung heißt es:

              Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, obwohl nichts vorgelegt werden muss. Bei meiner Riesterrente steht Leistungsmitteilung drauf.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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