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Nebentätigkeit Lehrauftrag Fachhochschule Anlage S

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    Nebentätigkeit Lehrauftrag Fachhochschule Anlage S

    Guten Abend,
    meine Frau hat 2020 während der Elternzeit einen Lehrauftrag an der Fachhochschule angenommen und damit 5040€ verdient. In der Anlage S bei MeinElster habe ich unter 3-Sonstiges "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" in Zeile 46 unter "Gesamtbetrag" eben diese 5040€ angegeben, davon als "steuerfrei behandelt" habe ich 2400€ eingetregen. Abschließend habe ich noch bei "Rest enthalten in Zeile(n)" eben die 46 angegeben.
    Weitere Eintragungen in der Anlage S habe ich nicht vorgenommen. Ist das alles soweit richtig?

    Elster wollte dann noch, dass ich die Anlage "Corona-Hilfen" ausfülle, um nachzuweisen, dass keine Corona-Hilfen geflossen sind. Dies hab ich erledigt.
    Elster liefert weiterhin den Hinweis, dass für jeden Betrieb zusätzlich eine Bilanz oder eine Anlage EÜR zu übermitteln ist. Was bedeutet das, brauche ich diese Anlage EÜR wirklich? Meine Frau hat ja kein Gewerbe angemeldet oder ähnliches...

    Bin für jegliche Aufklärung dankbar!
    Ich habe versucht, die Suchfunktion nach diesem Thema zu nutzen, bin aber gescheitert. Falls ich im falschen Unterforum poste bitte verschieben, danke!

    Viele Grüße
    Steffen

    #2
    Der steuerpflichtige Rest gehört nicht in die Zeile 46 sondern in die Zeile 4 der Anlage S !

    Und ja, eine EÜR muss elektronisch authentifiziert übermittelt werden, auch wenn deine Frau es unterlassen haben sollte,

    die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzuzeigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Erstmal Danke für die prompte Antwort!
      Allerdings fall ich gerade aus allen Wolken. Ich hätte niemals damit gerechnet, dass man für einen Lehrauftrag eine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen muss. Meine Frau hatte 2020 keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (aufgrund Elternzeit) und ihr Arbeitgeber hat dem Lehrauftrag als nebenberufliche Tätigkeit zugestimmt. Ich hätte nicht gedacht, dass sie damit schon als "Betrieb" oder als Selbsständige gilt.
      Na dann werde ich mir mal die Anlage EÜR näher anschauen...

      Kommentar

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