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Prüfung Einzelveranlagung

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    Prüfung Einzelveranlagung

    Meine Frau und ich waren bisher zusammen veranlagt. Durch Rente uns Altersteilzeit ist evtl. Einzelveranlagung günstiger. Wie kann man prüfen, was günstiger ist?

    #2
    Mit Mein ELSTER ist das ziemlich mühselig, weil du 3 Entwürfe anlegen musst, was eine gewisse Zeit kostet.

    Kommerzielle Steuerprogramme können die günstigste Veranlagungsart in der Regel automatisch ermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Leider nur aufwändig:

      Bei Steuererklärung für 2019 oder früher kannst Du noch Elsterformular nutzen, das "kann" diesen Vergleich.
      Für 2020: Drei Steuererklärung eingeben (1x Ehemann, 1x Ehefrau, 1x Zusammenveranlagung) und dann personell das Ergebnis der Zusammenveranlagung mit der Summe der beiden Einzelveranlagungen vergleichen. Oder -leider- kommerzielle Programme nutzen, die das können.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank!

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          #5
          Hallo,

          Durch Rente uns Altersteilzeit ist evtl. Einzelveranlagung günstiger.
          Warum sollte das ein Grund dafür sein, dass Einzelveranlagungen besser sind?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Der Zuschuss zur Altersteilzeit unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Im Einzelfall kann das schon günstiger sein, eine Einzelveranlagung durchzuführen.

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              #7
              Hallo,

              OK, daran hatte ich nicht gedacht.
              Da die Einzelveranlagung aber auch in Fällen mit Progressionsvorbehalt nur selten besser ist würde ich mir hier keine großen Hoffnungen machen.

              Der typische Fall ist doch, dass der Ehepartner mit Lohnersatzleistungen auf einen Steuersatz von Null kommt (dann ändern die Lohnersatzleistungen wirklich nichts an der Steuer, und zwar egal wie hoch sie waren). Im Gegenzug verfällt einer der Grundfreibeträge.
              Liegen wie hier sowohl Lohn/Rente als auch Lohnersatzleistungen vor, dann bringt es meiner Ansicht nach nichts. Ich gebe aber zu, dass man bei diesen Rechnungen manchmal zu durchaus überraschenden Ergebnissen kommt. Daher kann eine Überprüfung nicht schaden, wenn man von dem Zeitaufwand absieht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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