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Steuer 2020 - KUG und das Bruttogehalt

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    Steuer 2020 - KUG und das Bruttogehalt

    Hallo verehrte Elster-Community,

    ich habe heuer zum ersten Mal mit KUG in meiner ESt zu tun. Ich habe ein Gesamtjahresbrutto (errechnet durch alle Einzelbruttos auf den Lohnabrechnungen), ein KUG ist angegeben auf der elektronischen Lohnsteuerkarte, und noch ein Bruttobetrag, der viel niedriger ist, als das o.g. Gesamtbrutto. Das KUG ist somit NICHT im Brutto enthalten und wird extra aufgeführt.

    Jetzt meine Frage: Welchen Bruttobetrag setze ich denn nun ein in meine Steuererklärung - den INKL KUG oder den OHNE KUG ? Und in welche Zeile in Elster und welche Anlage kommt denn das KUG rein ? Ich dachte das ist steuerfrei ? Aber angeben muss ich das dann trotzdem ?

    Wäre super, wenn ich Hilfe bekäme.


    Und - ich bekomme einen Hinweis, der nicht weg geht, dass ich unter "Kirchensteuer" was eingetragen hab, und das woanders aber auch getan werden muss...Ich zahle keine Kirchensteuer und ich hab auch nichts irgendwo eingetragen, aber der "Hinweis" geht nicht weg. FEHLER sind keine drin.

    Gruß Basti78

    #2
    Hallo Basti78,
    das KUG interpretiere ich als Kurzarbeitergeld ist Lohnersatzleistung und gehört im Hauptvordruck Seite 7 eingetragen.
    Das ist steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
    Wegen der Kirchensteuer schau mal die Anlage N an wenn du die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers übernommen hast manche tragen gern überall "Nullen" ein, entferne die Null bei Kirchensteuer, sonst wird in Anlage Sonderausgaben ein Eintrag zu gezahlter und erstatteter gefordert.

    Tschüß

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      #3
      Servus holzgoe,
      sauber - danke für die blitzschnelle Antwort.

      Ja , das KUG ist ein Kurzarbeitergeld. Aber welches Bruttogehalt gebe ich denn nun an - das Brutto, wo das KUG enthalten ist, reingerechnet ist, oder das Brutto wo das KUG extern rausgerechnet ist ?

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        #4
        Ich habs gefunden - da war wohl eine NULL eingetragen bei Kirchensteuer.

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          #5
          Zitat von Basti78 Beitrag anzeigen
          Aber welches Bruttogehalt gebe ich denn nun an - das Brutto, wo das KUG enthalten ist, reingerechnet ist, oder das Brutto wo das KUG extern rausgerechnet ist
          Hallo Basti78,
          das KUG wird bei den Lohnersatzleistungen eingetragen, wie ich geschrieben habe, in die Anlage N schreibst du die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ab.

          Tschüß

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            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

            Hallo Basti78,
            das KUG wird bei den Lohnersatzleistungen eingetragen, wie ich geschrieben habe, in die Anlage N schreibst du die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ab.

            Tschüß
            Das mit dem KUG ist ja schon beantwortet - aber Das ist nicht die Antwort auf meine Frage über die 2 verschiedenen Bruttogehaltsangaben.

            Also gut, ich machs jetzt mal mit Zahlen :

            Bruttogehalt Nr.1 (Zusammenzählung ALLER einzelnen Monatsgehälter Brutto) inkl. der Einberechnung von KUG monatlich sind 34.180,85 €.
            Das darin enthaltene KUG beträgt 10.298,07
            Und das angegebene Bruttogehalt Nr.2 auf der Elektr. Lohnsteuerkarte beträgt 23.882,78€ (ohne KUG).

            Heißt - 34.180,85 Brutto - 10298,07 KUG = 23.882.78 Brutto.

            WELCHES BRUTTO MUSS ICH DENN JETZT ANGEBEN - Nr.1 oder Nr.2

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              #7
              vergiss die monatlichen Lohnabrechnungen und nimm einfach den Bruttolohn nach elektronischer Lohnsteuerbescheinigung.

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                #8
                Aus den monatlichen Abrechnungen musst du gar nichts zusammenrechnen.

                Du trägst das Jahresbruttogehalt aus deiner Jahreslohnsteuerbescheinigung ein, diese muss dir dein Arbeitgeber nach der Übermittlung der Daten an das Finanzamt aushändigen.
                Alternativ kannst du in "Mein ELSTER" auch den Bescheinigungsabruf nutzen, dann musst du die Daten auch nicht mehr manuell eingeben.

                Das Kurzarbeitergeld gehört NICHT zum steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Es geht um das Steuerbrutto. Du trägst dort, wo nach Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung gefragt wird, ein ... Was tippst Du ? Ich tippe auf den Betrag laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung, also den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das das KUG aber steuerfrei ist (mit Progressionsvorbehalt), kommt es dort nicht rein, sondern dort, wo es separat abgefragt wird.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Hallo,

                    KUG gehört in die Anlage N Seite 8 und NICHT in den Hauptvordruck
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Vielen vielen Dank an alle. Jetzt hab ich das verstanden. Kenne mich nur noch nicht wirklich aus hier, wo was hingehört. Ich versuche mich zu bessern.

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                        #12
                        KUG gehört in die Anlage N Seite 8 und NICHT in den Hauptvordruck
                        Genauso ist das ! Es gehört in die Zeile 28 der Anlage N, es steht ja ebenfalls auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die steuerlichen Auswirkungen sind aber gleich.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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