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Mein nächstes Problem "Wege zur Arbeit..."

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    Mein nächstes Problem "Wege zur Arbeit..."

    So, mein nächstes Problem: Mein AG hat mir das Dienstauto mit heim gegeben, dass ich damit von meinem Wohnort aus auf die Arbeit damit fahren kann. In den Wegeberechnungen steht ja nur "mit eigenem oder mit zur Nutzung überlassenen PKW" und dann die Kilometeranzahl etc.

    Es ist somit ein zur Nutzung überlassener Dienstwagen, den ich aber ausschließlich dazu benutze, um von meinem Wohnort zum Arbeitsplatz zu kommen, nicht für privat. Daher hat der auch einen Fahrtenschreiber drin verbaut. Gebe ich dann diese "Wege" überhaupt in meiner ESt an ? Macht das nicht mein AG in seiner ESt selbst ? Es ist ja sein Auto, und er gibt die Fahrten sicherlich selbst an

    Das Problem dabei ist, mein "Arbeitsplatz" ist ein Kaminkehrbezirk in westlicher Richtung, ohne feste Firmenadresse, von meinem Wohnort 20km entfernt. Mein AG wohnt an seinem Firmensitz in östlicher Richtung, von meinem Wohnort 45km entfernt. Ich fahre aber täglich nur von meinem Wohnort zum "Arbeitsplatz", nicht zum Arbeitgeber.
    Was gibt man dann an bei den "Wegen" ? (der Arbeitsplatz hat ja keine Firmenadresse) - oder lässt man das komplett weg ?

    #2
    Für die Anwendung der Entfernungspauschale ist es egal, ob du einen Firmenwagen hast oder nicht.

    Bei dir liegen aber keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vor (auch kein weiträumiges Arbeitsgebiet) sondern Reisekosten.

    Bei Reisekosten sind grundsätzlich nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Durch die Nutzung des Firmenwagens entstehen dir keine Fahrtkosten, so dass du auch keine Werbungskosten geltend machen kannst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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