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Abfindung Besteuerung

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    Abfindung Besteuerung

    Hallo,

    ich habe die Abfindung meiner Frau (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) in das Feld Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eingetragen.
    Die Lohnsteuer und den Soli habe ich in die Felder Steuerabzugsbeträge zu den Zeilen 16 und 17 eingetragen.

    Dann habe ich eine Steuerberechnung durchführen lassen und mich gewundert, dass wir nachzahlen müssen.

    Ohne Abfindung hätten wir eine Rückzahlung von über 4000 €.

    Die Abfindung ist doch schon versteuert? Denn laut Lohnsteuerbescheinigung hat man von der Abfindung (46.000 €) 9666 € Lohnsteuer und 531 € Soli einbehalten.

    Wieso erhalten wir nun wegen der Abfindung über 4000 € weniger Rückzahlung, obwohl diese schon versteuert ist?

    Grüße & Danke, Detlef

    #2
    AW: Abfindung Besteuerung

    Ohne weitere Angaben zur Höhe der laufenden Einkünfte wird die Frage eher niemand beantworten können,

    wobei die Frage auch nicht wirklich die elektronische Steuererklärung betrifft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung Besteuerung

      Hallo,

      was war das denn für eine Abfindung? Insbesondere, kommt die Fünftelungsregelung* in Betracht?

      *google am Besten mal danach

      Und von den Steuerklassen schreibst du auch nichts.


      >>>Ohne Abfindung hätten wir eine Rückzahlung von über 4000 €.

      Das ist eine Milchmädchenrechnung.


      >>>Die Abfindung ist doch schon versteuert? Denn laut Lohnsteuerbescheinigung hat man von der Abfindung (46.000 €) 9666 € Lohnsteuer und 531 € Soli einbehalten.

      Richtig, aber offensichtlich nur mit 21%. Wenn nun der (gemeinsame) Grenzsteuersatz höher liegt kommt es halt zu einer Nachzahlung.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Abfindung Besteuerung

        "was war das denn für eine Abfindung? Insbesondere, kommt die Fünftelungsregelung* in Betracht?"

        Ich denke schon, da der reguläre Arbeitslohn in diesem Jahr 16500 € betrug.
        Daher habe ich die Abfindung auch in das Feld ::Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre:: eingetragen
        Ohne Fünftelregelung kommt der Betrag doch in das Feld: Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert

        Steuerklasse 4/4

        "Richtig, aber offensichtlich nur mit 21%. Wenn nun der (gemeinsame) Grenzsteuersatz höher liegt kommt es halt zu einer Nachzahlung."
        Das ist wahrscheinlich die Erklärung.

        Danke, Detlef

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          #5
          AW: Abfindung Besteuerung

          Grundsätzlich sollte man in solchen Fällen mal probeweise eine Einzelveranlagung anlegen, was in Mein ELSTER leider manuell gemacht werden muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Abfindung Besteuerung

            Hallo,

            >>>Daher habe ich die Abfindung auch in das Feld ::Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre:: eingetragen
            Ohne Fünftelregelung kommt der Betrag doch in das Feld: Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert

            Da hast du doch gar keine Wahl, du musst es so eintragen wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
            Ob Elster aber bei Fünftelungsregelung überhaupt richtig rechnet weiß ich nicht mehr (mein letzter Fall ist schon fast 10 Jahre her).


            >>>Grundsätzlich sollte man in solchen Fällen mal probeweise eine Einzelveranlagung anlegen, was in Mein ELSTER leider manuell gemacht werden muss.

            Ja, grundsätzlich ist das richtig.
            Hier gibt es aber bereits 16000 Euro Lohn - da glaub' ich nicht das es besser wird. Aber Versuch macht klug.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Abfindung Besteuerung

              Habe mir zum Gegenprüfen das Programm ElsterFormular heruntergeladen und für mich und meine Frau eine eigene Steuererklärung (getrennte Veranlagung) angelegt.

              Mit den gleichen Angaben erhalte ich mit ElsterFormular eine Rückerstattung von 1457 € und meine Frau bekommt 3387 € zurück (mit ElsterOnline müssen wir 300 € nachzahlen).

              Na ja, das passt auf jeden Fall hinten und vorne nicht zusammen.
              Irgendwo habe ich entweder im ElsterOnline oder im ElsterFormular was falsch gemacht.

              Davon abgesehen finde ich das Programm ElsterFormular klar besser als die Onlineumsetzung ElsterOnline.

              Ich gebe dann „sicherheitshalber“ mal die Erklärung vom ElsterFormular ab

              Grüße, Detlef

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                #8
                AW: Abfindung Besteuerung

                Na ja, das passt auf jeden Fall hinten und vorne nicht zusammen.
                Irgendwo habe ich entweder im ElsterOnline oder im ElsterFormular was falsch gemacht.
                Dass muss nicht der Fall sein. Die Einzelveranlagung kann in solchen Fällen durchaus günstiger ausfallen.

                Das Steuerberechnungsmodul beider Anwendungen ist identisch, daran liegt es also nicht, wenn die Ergebnisse unterschiedlich sind.

                Auf der sicheren Seite, was Falscheingaben anbelangt, bist du, wenn du in ElsterFormular eine Zusammenveranlagung anlegst und die

                Einzelveranlagungen dann daraus entwickelst. ElsterFormular bietet diese Möglichkeit, Mein ELSTER bisher nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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