Hallo,
ich habe die Abfindung meiner Frau (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) in das Feld Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eingetragen.
Die Lohnsteuer und den Soli habe ich in die Felder Steuerabzugsbeträge zu den Zeilen 16 und 17 eingetragen.
Dann habe ich eine Steuerberechnung durchführen lassen und mich gewundert, dass wir nachzahlen müssen.
Ohne Abfindung hätten wir eine Rückzahlung von über 4000 €.
Die Abfindung ist doch schon versteuert? Denn laut Lohnsteuerbescheinigung hat man von der Abfindung (46.000 €) 9666 € Lohnsteuer und 531 € Soli einbehalten.
Wieso erhalten wir nun wegen der Abfindung über 4000 € weniger Rückzahlung, obwohl diese schon versteuert ist?
Grüße & Danke, Detlef
ich habe die Abfindung meiner Frau (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) in das Feld Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eingetragen.
Die Lohnsteuer und den Soli habe ich in die Felder Steuerabzugsbeträge zu den Zeilen 16 und 17 eingetragen.
Dann habe ich eine Steuerberechnung durchführen lassen und mich gewundert, dass wir nachzahlen müssen.
Ohne Abfindung hätten wir eine Rückzahlung von über 4000 €.
Die Abfindung ist doch schon versteuert? Denn laut Lohnsteuerbescheinigung hat man von der Abfindung (46.000 €) 9666 € Lohnsteuer und 531 € Soli einbehalten.
Wieso erhalten wir nun wegen der Abfindung über 4000 € weniger Rückzahlung, obwohl diese schon versteuert ist?
Grüße & Danke, Detlef
Kommentar