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Steuererklaerung, warum Nachzahlung?

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    Steuererklaerung, warum Nachzahlung?

    Hallo Forum,

    ich erledige sonst immer problemlos meine Steuererklärung mit ElsterFormular. Jetzt möchte ich aber die Steuererklärung für eine Bekannte machen und es kommt eine Nachzahlung von 34 Eur heraus.

    Sie ist seit 2002 geschieden (Steuerklasse 1), hat im Jahr 2020 nur bei einem Arbeitgeber gearbeitet. Es gibt nur diesen Lohn, keine Kapitalerträge oder sonst irgendwelche Einnahmen. Wie hier im Forum angemerkt habe ich "Anlagen N" und "Anlage Vorsorgeaufwand" hinzugefügt und Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenbeiträge dort eingetragen. Hier die Berechnung von Elster: https://docdro.id/ZDIyMtS

    Kann es sein das kleine Handwerksbetriebe die Lohnsteuerzahlungen nicht so genau vornehmen? Oder das es ein kleiner Toleranzfehler ist der sich 12 Monate aufaddiert? Oder habe ich irgendwo einen Fehler gemacht? Es ist meine erste Steuererklärung über diesen Elster Webdienst, sonst benutze ich immer ElsterFormular...


    Die Bekannte ist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, es geht eigentlich nur darum "irgendwo" die Einkünfte für 2020 nachzuweisen.



    Vielen Dank

    Peter



    #2
    Es gibt in Deutschland ein Steuerberatungsgesetz, das Hilfeleistung für dritte, mit denen man nicht verwandt ist, bestimmten Berufsgruppen vorbehält. In Praxis gilt der Spruch mit kein Kläger, kein Richter, aber man sollte damit nicht hausieren gehen.

    Der AG war verpflichtet, bei dem Abzug der Lohnsteuer 12% sonstigen Vorsorgeaufwand, maximal 1.900€ zu berücksichtigen. Das sind bei 15.000 brutto 1.800€. Für die Einkommensteuer werden die realen Beträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt, das sind in der Berechnung 1.636€. Effektiv sind so etwa 140€ mehr zu versteuern, da kommt die genannte Differenz in etwa hin.
    Das ist kein Fehler des AG, sondern Designfehler des Gesetzes.

    In diesem Fall besteht auch eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung.

    Ansonsten wirken sich hier weitere Versicherungen steuerlich aus, sei es private Haftpflicht- oder Unfallversicherung, BU-Versicherung oder Krankenzusatz.

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      #3
      Hallo Multi,

      vielen Dank für die hilfreiche Erklärung. Wenn ich mir diese Liste durchsehe trifft keines der Gründe auf meine Bekannte zu. Warum ist sie trotzdem verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
      Sie hat in den voran gegangenen Jahren soweit ich weiß auch keine Steuererklärung abgegeben. Die Firma und der Lohn war dort in etwa gleich, sie wurde nie vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.


      Viele Grüsse

      Peter.

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        #4
        Wenn ich mir diese Liste durchsehe trifft keines der Gründe auf meine Bekannte zu.
        Diese Liste ist ja auch nicht vollständig. Der Veranlagungsgrund steht in § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html.

        Solche Fälle fallen beim Finanzamt nicht unbedingt auf, die Erklärungspflicht besteht aber auch ohne individuelle Aufforderung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24, kann der Arbeitnehmer aus seinen Unterlagen ohne weiteres erkennen, wieviel Vorsorgeaufwand der AG berücksichtigt hat, ohne Steuerexperte zu sein?
          Gruß be.assmann

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank fuer die Info. Ich gebe es so weiter.

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              #7
              Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
              Hallo Charlie24, kann der Arbeitnehmer aus seinen Unterlagen ohne weiteres erkennen, wieviel Vorsorgeaufwand der AG berücksichtigt hat, ohne Steuerexperte zu sein?
              Da dies ein öffentliches Forum ist, erlaube ich mir trotzdem zu antworten, auch wenn ich nicht Charlie24 bin:

              Bei privat Krankenversicherten problemlos, das ist der Betrag in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Bei gesetzlich Krankenversicherten oder Mischfällen beliebte der Gesetzgeber zu scherzen, als er glaubte, der Arbeitnehmer könnte dies problemlos erkennen ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Solche Fälle fallen dem FA durchaus auf, allerdings ggf. erst einige Jahre später. Die Daten des AG und der Krankenkasse liegen dem FA ja vor und werden turnusmäßig auf "offene" Pflichtveranlagungen überprüft. Allerdings wird dann auch nicht unbedingt jeder Fall aufgegriffen, sondern erst ab einer gewissen steuerlichen Auswirkung.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Danke für die Antworten.
                  Gruß be.assmann

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