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Anlage V, nur Einnahmen aus Verpachtung

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    Anlage V, nur Einnahmen aus Verpachtung

    Hallo zusammen,

    das Thema Verpachtung ist noch neu für mich. Meine Frage ist für die meisten hier wahrscheinlich schnell beantwortet.

    Es geht nur um ein Stück Ackerland.

    Muss auf Teilseite 1 ein Datensatz eingefügt werden?
    Das Grundstück hat ja keine Anschrift für Zeilen 4 und 5.

    Oder muss wirklich nur die Zeile 32 ausgefüllt werden. Wird dann nirgends detailliert angegeben, wo das Grundstück liegt?

    Sind Werbungskostenabzüge möglich? Wenn ja, wo?

    Vielen Dank!




    #2
    Muss auf Teilseite 1 ein Datensatz eingefügt werden?
    Nein, du musst nur auf Teilseite 3 - Andere Einkünfte die Pachteinkünfte in Zeile 32 erklären, also Pachteinnahmen abzüglich Grundsteuer A.

    Wird dann nirgends detailliert angegeben, wo das Grundstück liegt?
    Nein, du kannst aber Gemarkung und Flurnummern in Zeile 32 angeben. Ich schreib da nur: Verpachtung von Ackerland
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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