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Witwerrente richtig eingeben

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    Witwerrente richtig eingeben

    Hallo,
    bei meiner Erklärung 2020 in Mein Elster wurde die Witwerrente nicht automatisch übernommen und ich habe sie als normale Leibrente zugefügt und die Kassenbeiträge addiert in die Vorsorgeaufwand Zeile 16 u. 18 eingetragen.
    Die Steuerberechnung stimmt jetzt nicht da die Witwerrente zu 50% besteuert wird und nicht nach dem jeweiligen Ertragswert der normalen Leibrente.
    Ich nehme mal an dass das FA die Daten ohnehin von der DRV übernimmt und die Rentenart erkennt.
    LG
    Alfred

    #2
    Hallo,

    der steuerfreie Teil der Witwerrente richtet sich nach dem ursprünglichen Beginn der Rente
    und nicht nach dem Beginn deiner Rente.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo Alfred250,
      eigentlich ist das doch korrekt die Witwenrente als normale Leibrente einzutragen.
      Ich habe zwei Beispielsfälle mit Witwenrente und da kommt in Mein Elster alles korrekt gerechnet je nach Renteneintritt unterschiedliche Ertragsanteile natürlich.

      Tschüß

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        #4
        bei meiner Erklärung 2020 in Mein Elster wurde die Witwerrente nicht automatisch übernommen
        Du kannst doch die Bescheinigung als PDF downloaden und alle Werte manuell bei den Leibrenten eingeben.

        Leibrenten werden bereits seit 2005 nicht mehr mit dem Ertragswert besteuert !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5

          die Bescheinigungen der DRV habe ich ja in Papierform bekommen, nur elektronisch übernommen wurden sie nicht.
          in meiner Erklärung 2019 betrug der steuerfreie Teil der Altersrente 31% und der Witwerrente 48,4%

          Der Verstorbene hat bereits eine Rente bezogen


          Für die Höhe des zu versteuernden Anteils der Witwenrente ist das Jahr ausschlaggebend, in dem die Altersrente erstmalig ausgezahlt wurde. Verstirbt der Partner also im Jahr 2021, während er bereits im Jahr 2005 erstmals Rente bezogen hat, liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei den 2005 festgesetzten 50 Prozent. Dieser Anteil ändert sich bis an das Lebensende nicht mehr. Eine Witwenrente, die sich daraus ergibt, liegt ebenfalls bei 50 Prozent.


          LG
          Alfred

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            #6
            Zitat von Alfred250 Beitrag anzeigen
            die Bescheinigungen der DRV habe ich ja in Papierform bekommen, nur elektronisch übernommen wurden sie nicht.
            in meiner Erklärung 2019 betrug der steuerfreie Teil der Altersrente 31% und der Witwerrente 48,4%

            Der Verstorbene hat bereits eine Rente bezogen


            Für die Höhe des zu versteuernden Anteils der Witwenrente ist das Jahr ausschlaggebend, in dem die Altersrente erstmalig ausgezahlt wurde. Verstirbt der Partner also im Jahr 2021, während er bereits im Jahr 2005 erstmals Rente bezogen hat, liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei den 2005 festgesetzten 50 Prozent. Dieser Anteil ändert sich bis an das Lebensende nicht mehr. Eine Witwenrente, die sich daraus ergibt, liegt ebenfalls bei 50 Prozent.


            LG
            Alfred
            Hallo,

            das ist doch klar
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              ... liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei den 2005 festgesetzten 50 Prozent. Dieser Anteil ändert sich bis an das Lebensende nicht mehr.
              Das ist nicht klar, das ist falsch ! Der steuerfreie Anteil von ursprünglich ebenfalls 50% bleibt gleich, nicht der steuerpflichtige Anteil !

              Alle Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig. Deshalb wird ab dem 3. Jahr nach Beginn der Rente auch ein Rentenanpassungsbetrag

              ausgewiesen, es sei denn, es hat keine Rentenerhöhungen gegeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Charlie24

                Natürlich,

                hatte steuerfreien Anteil im Kopf
                Gruß FIGUL

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