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Veräußerungsgewinn unter Freigrenze - angeben oder nicht?

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    Veräußerungsgewinn unter Freigrenze - angeben oder nicht?

    Hallo in die Runde,


    ich habe nun viel Zeit in die Webrecherche gesteckt aber kann keine klare Antwort finden:

    Ich habe einen Veräußerungsgewinn (Kryptowährungen) gemacht, der unter der Freigrenze liegt. Steuern zahlen muss ich deshalb ja nicht, ich frage mich aber ob ich die Geschäfte trotzdem in der Anlage SO angeben muss/sollte. Kann das jemand beantworten?

    Vielen Dank und beste Grüße,

    Felix



    #2
    Nach der amtlichen Anleitung zur Anlage SO musst du Veräußerungsgewinne von weniger als insgesamt 600 € nicht erklären:

    Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2020 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder
    die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner
    weniger als 600 Euro betragen haben. Haben Sie innerhalb der oben genannten Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert,
    geben Sie bitte die Anlage SO ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh, grandios - Tausend Dank für die schnelle Antwort - viele Grüße, Felix

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