Hallo in die Runde,
ich habe nun viel Zeit in die Webrecherche gesteckt aber kann keine klare Antwort finden:
Ich habe einen Veräußerungsgewinn (Kryptowährungen) gemacht, der unter der Freigrenze liegt. Steuern zahlen muss ich deshalb ja nicht, ich frage mich aber ob ich die Geschäfte trotzdem in der Anlage SO angeben muss/sollte. Kann das jemand beantworten?
Vielen Dank und beste Grüße,
Felix
ich habe nun viel Zeit in die Webrecherche gesteckt aber kann keine klare Antwort finden:
Ich habe einen Veräußerungsgewinn (Kryptowährungen) gemacht, der unter der Freigrenze liegt. Steuern zahlen muss ich deshalb ja nicht, ich frage mich aber ob ich die Geschäfte trotzdem in der Anlage SO angeben muss/sollte. Kann das jemand beantworten?
Vielen Dank und beste Grüße,
Felix
Kommentar