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Umsatzsteuer-Nachzahlung 2019 wurde nie abgebucht

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    Umsatzsteuer-Nachzahlung 2019 wurde nie abgebucht

    Hallo zusammen,

    nachdem ich letztes Jahr (für 2019) meine USt-Erklärung abgegeben habe, ergab sich eine "gigantische" Nachzahlung von 0,50€.

    Dieser Betrag wurde weder eingezogen, noch nochmal eingefordert.

    Muss ich das nachmelden oder fällt das unter "nicht relevant"? Was meint Ihr?

    Danke und Grüße




    #2
    Zitat von BeruflichFrei Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    nachdem ich letztes Jahr (für 2019) meine USt-Erklärung abgegeben habe, ergab sich eine "gigantische" Nachzahlung von 0,50€.

    Dieser Betrag wurde weder eingezogen, noch nochmal eingefordert.

    Muss ich das nachmelden oder fällt das unter "nicht relevant"? Was meint Ihr?

    Danke und Grüße


    Hallo,

    ich meine, du kannst 1 Euro in die Spendenbox deines FA werfen
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Muss ich das nachmelden oder fällt das unter "nicht relevant"? Was meint Ihr?
      Nein, du musst bei Verwendung eines Buchhaltungsprogramms den Betrag allerdings ausbuchen, das erhöht dann deinen Gewinn 2020 um 0,50 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nein, du musst bei Verwendung eines Buchhaltungsprogramms den Betrag allerdings ausbuchen, das erhöht dann deinen Gewinn 2020 um 0,50 €.
        Mache eine EÜR mit Excel. Buche da aber nichts aus und ein...

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          #5
          Mache eine EÜR mit Excel. Buche da aber nichts aus und ein...
          Dann musst du auch nichts machen ! Für Beträge unter 1,00 € gilt eine sog. Kleinstbetragsregelung, die werden weder erhoben noch erstattet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Meiner Meinung nach wird der Betrag aber mit der nächsten Zahlung oder Erstattung verrechnet.

            Kommentar


              #7
              Meiner Meinung nach wird der Betrag aber mit der nächsten Zahlung oder Erstattung verrechnet.
              Das gilt nach meiner Kenntnis erst für Beträge zwischen 1,00 € und 3,00 €.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die vielen Antworten. Dann kaufe ich mir morgen von den 50 cent eine halbe Kugel Eis und denke an Euch! Viele Grüße

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Meiner Meinung nach wird der Betrag aber mit der nächsten Zahlung oder Erstattung verrechnet.
                  Mir persönlich ist das nie passiert, aber eine befreundete Firma hat neulich aus heiterem Himmel sagenhafte 2,60 € vom Finanzamt überwiesen bekommen, und zwar "Umsatzsteuer 2011 bis 2016". Vielleicht waren das die gesammelten Werke "unter 1 €"

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                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    eine befreundete Firma hat neulich aus heiterem Himmel sagenhafte 2,60 € vom Finanzamt überwiesen bekommen
                    Und wenn da jetzt 5 Mann arbeiten, dann kriegt jeder von denen eine halbe Kugel Eis...

                    Kommentar


                      #11
                      Irgendwie muss das Steuerkonto irgendwann wieder ausgeglichen werden. Vor zwei Jahren hatte ich mehrfach telefonischen Kontakt mit

                      einem Buchhalter der Finanzkasse. Der hat mir damals erklärt, dass er Überzahlungen überhaupt nicht brauchen kann. Da hatten wir Hinweise

                      auf fällige Vorauszahlungen für Steuerpflichtige in Kanada bekommen und ich habe die Beträge rechtzeitig von einem Mandantenkonto überwiesen.

                      Es war aber parallel auch ein Dauerauftrag eingerichtet, der zwar nicht ganz gepasst hat, aber dennoch ist es zu Überzahlungen gekommen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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