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Einzelveranlagung Fehlermeldung

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    Einzelveranlagung Fehlermeldung

    Kämpfe mit folgender Fehlermeldung: es wurden Angaben zu Kinder getätigt, die bei der zusammenveranlagung der mutter/Person B zugeordnet wurden bzw. f. die die kinderzulage v der Pers A auf Pers B übertragen wurde . Diese Abgaben gelten nur f. miteinander verheiratete führende Eltern...etc.... dann kommt noch der Hinweis: 2- nur bei zusammenveranlagten EF oder Pers.B
    leider konnte man mir auch nicht tel. Weiterhelfen, in elster online sind wir zusammen 3x den hauptvordruck und die Anlage Kind durchgegangen und konnten keinen Fehler finden
    Ich mache Einzelveranlagung und habe 1 Kind.... im Bereich Kind steht natürlich auch der Vater als weitere Person, jedoch im richtigen Feld, das sagte mir die Elster Hilfe am Telefon,
    das man in elster online 2-3 std mit der Erklärung rumschlagen muss hätte ich nicht gedacht ,wäre bloß das elster Formular noch da, da konnte man viel besser ersehen was wo eingetragen ist , mit elster Formular war ich in 1 Stunde fertig lg michaela
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Michaelaa; 06.07.2021, 20:31.

    #2
    Ach und noch 1 frage wie kann man die Lst Bescheinigung eintragen? Gibt es dazu wenigstens in elster online , wie bei elster Formular, diese Möglichkeit diese Bescheinigung auf einmal zu erfassen ?

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      #3
      Zitat von Michaelaa Beitrag anzeigen
      in elster online
      Elster Online heißt seit 2017 Mein Elster. Ich verschiebe Deine Fragen also ins Unterforum zu Mein Elster. Im Forum selbst gibt es solche Fehlermeldungen nämlich nicht.

      Was meinst Du mit

      Zitat von Michaelaa Beitrag anzeigen
      Ich mache Einzelveranlagung
      ? Die Veranlagung macht ja das Finanzamt. Aber bist Du jetzt verheiratet? Wenn DU Einzelveranlagung beantragst, dann muss das Dein Ehegatte auch machen, Du alleine kannst das nicht. Wenn Du nicht verheiratet bist, dann kannst Du keine Einzelveranlagung beantragen. Ein diesbezügliches Kreuz wäre also dann falsch.

      Wie auch bei den Papierformularen, muss man in Mein Elster die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung selber in die Anlagen N und Vorsorgeaufwand übertragen.
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.07.2021, 21:27. Grund: eine > keine

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Elster Online heißt seit 2017 Mein Elster. Ich verschiebe Deine Fragen also ins Unterforum zu Mein Elster. Im Forum selbst gibt es solche Fehlermeldungen nämlich nicht.

        Was meinst Du mit



        ? Die Veranlagung macht ja das Finanzamt. Aber bist Du jetzt verheiratet? Wenn DU Einzelveranlagung beantragst, dann muss das Dein Ehegatte auch machen, Du alleine kannst das nicht. Wenn Du nicht verheiratet bist, dann kannst Du eine Einzelveranlagung beantragen. Ein diesbezügliches Kreuz wäre also dann falsch.

        Wie auch bei den Papierformularen, muss man in Mein Elster die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung selber in die Anlagen N und Vorsorgeaufwand übertragen.
        Hallo,

        Hast du das Verschieben vergessen oder gehts nicht?
        Ich probier es mal
        Gruß FIGUL

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          #5
          Wenn Du nicht verheiratet bist, dann kannst Du eine Einzelveranlagung beantragen.
          Es muss richtig heißen: keine ! Angaben zur Veranlagungsart dürfen nur Ehegatten / Lebenspartner machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wie auch bei den Papierformularen, muss man in Mein Elster die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung selber in die Anlagen N und Vorsorgeaufwand übertragen.
            In die Papierformulare muss man diese Daten überhaupt nicht mehr eintragen, Stichwort: eDaten

            Bei Mein ELSTER kann man den Bescheinigungsabruf nutzen, dann muss man die Daten auch nicht von Hand eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich bin nicht verheiratet habe aber 1 Kind und bekomme diese Fehlermeldung?

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                #8
                Fehlermeldung siehe Anhang
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  Ich bin nicht verheiratet habe aber 1 Kind und bekomme diese Fehlermeldung?
                  Die Fehlermeldung betrifft die Anlage AV (Riesterbeiträge), du hast dein Kind in der falschen Zeile eingetragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In die Papierformulare muss man diese Daten überhaupt nicht mehr eintragen, Stichwort: eDaten

                    Bei Mein ELSTER kann man den Bescheinigungsabruf nutzen, dann muss man die Daten auch nicht von Hand eintragen.
                    So fit bin ich leider auch nicht am pc ich tue mir hier schon schwer das hier elster Formular abgesetzt wurde und ich mich jetzt wieder in ein anderes Format reindenken muss, finde das mein elster überhaupt nicht bedienerfreundlich sorry

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                      #11
                      finde das mein elster überhaupt nicht bedienerfreundlich sorry
                      Da wird dir niemand widersprechen, zumindest nicht im Anwenderforum !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die Fehlermeldung betrifft die Anlage AV (Riesterbeiträge), du hast dein Kind in der falschen Zeile eingetragen.
                        Besten Dank, das schaue ich mir dann morgen nachmittag nochmal an (aber das der Fehler in der Anlage AV ist steht nicht in dieser Fehlermeldung , da kann man ja ewig suchen ) und gebe Bescheid VlG Michaela


                        Danke, danke, danke genau da bin ich in der Zeile verrutscht jetzt passt alles
                        Zuletzt geändert von Michaelaa; 07.07.2021, 15:31.

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                          #13
                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Hast du das Verschieben vergessen oder gehts nicht?
                          Hab's am Ende scheinbar verdrängt . Danke für's Nachholen

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Es muss richtig heißen: keine ! Angaben
                          Sowas. Jetzt wo Du das sagst, ja, das k lag noch hier auf dem Tisch rum. Hab's eingebaut


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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Wenn DU Einzelveranlagung beantragst, dann muss das Dein Ehegatte auch machen, Du alleine kannst das nicht.
                            Wenn es nur um die Beantragung geht:
                            EStG §26 (2): "Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt."
                            Bei der Durchführung gilt das dann natürlich für beide.

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                              #15
                              Die TE ist nicht verheiratet, eine Diskussion zu den Voraussetzungen einer Einzelveranlagung ist deshalb eher akademischer Natur.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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