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Bescheinigungsabruf Ehepartner für gemeinsame Steuererklärung

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    Bescheinigungsabruf Ehepartner für gemeinsame Steuererklärung

    Hallo,

    vor "Urzeiten" haben wir für uns Zertifkate zugelegt, allerdings jeder sein eigenes, was jetzt wohl zu Schwierigkeiten führt.
    Mit der Offine-Erklärung war das kein Problem, ich musste die Belege nur gertennt abholen mit der jeweiligen Zertifikatsdatei,.

    Für mein Zertifikat wurden für die Online-Steuererklärung die Belege abgerufen und eingefügt.
    Wie mache ich das nun für die Ehepartnerdaten?
    Bzw. kann/muss man dafür eine Berechtigung erteilen?

    Viele Grüße

    #2
    Derjenige, der in seinem Account bei Mein Elster die Erklärung ausfüllen und übermitteln will, beantragt unter Formulare & Leistungen, Bescheinigungen verwalten, Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen die Abrufberechtigung für die Bescheinigungen des Ehepartners.

    Hätte der Ehepartner keinen Account bei Mein Elster, würde er per Post einen Freischaltcode bekommen, den er an die Person weitergibt, die die Abrufberechtigung erteilt beantragt hat. Da hier der Ehepartner aber auch einen Account hat, bekommt er einfach eine Nachricht, dass die Abrufberechtigung beantragt wurde, und muss die Berechtigung dann in seinem Account ebenfalls unter Formulare & Leistungen, Bescheinigungen verwalten, Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen genehmigen.

    Ab dann kann die Person, die den Antrag gestellt hat, auch die Bescheinigungen des Ehepartners abrufen. Die Bereitstellung der Bescheinigungen kann allerdings 1-2 Tage dauern.
    Zuletzt geändert von multi; 07.07.2021, 11:37.

    Kommentar


      #3
      Wie mache ich das nun für die Ehepartnerdaten? Bzw. kann/muss man dafür eine Berechtigung erteilen?
      Du beantragst unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

      den Bescheinigungsabruf.für den Ehepartner Der kann das anschließend in seinem eigenen Konto genehmigen.

      multi war deutlich schneller !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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