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    reverse charge

    Guten Tag, leider bin ich mit den bisherigen Antworten hier im Forum zu dem Thema nicht zu Recht gekommen, da die Ziffern und Zeilen "irgendwie" nicht gepasst haben.

    Mein Problem: ich (vorsteuerberechtigt) habe eine reverse charge Rechnung erhalten und frage mich wo ich dies bei der Umsatzsteuererklärung für 2020 eintragen muss. Ist es (bei elster.de) Seite 9, Zeile 99, Nummer 846? Und die daraus resultierende Stuerdann daneben in Nummer 847?

    Also als Beispiel: Rechnung über 1000 Euro kommt in Nummer 846, die Steuer von 160€ dann in Nummer 847? Werden die Steuern auch eingetragen, wenn ich faktisch keine gezahlt habe?

    Besten Dank und viele Grüße, Sven

    #2
    Hallo STsch,

    die Kz 846 und Kz 847 sollten passen und dann auf Seite 11 in Kz 467 den von dir ermittelten Betrag aus Kz. 847 eintragen und damit bist du wieder beim Nullsummenspiel.

    Tschüß

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      #3
      Es könnten natürlich auch die Zeilen 100 oder 101 in Frage kommen.

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        #4
        Vielen Dank für Eure Unterstützung :-)

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