Leistungsmitteilung, dunkel ist deiner Bedeutung Sinn

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  • apple
    Neuer Benutzer
    • 08.07.2021
    • 3

    #1

    Leistungsmitteilung, dunkel ist deiner Bedeutung Sinn

    Hallo,
    ich soll? meine Betriebsrente in Anlage RAV / bAV -> Leistungen eintragen.
    Meine Probleme sind nun folgende:
    Was genau ist eigentlich die so genannte Leistungsmitteilung? und
    Wie komme ich zu den ominösen Nummern 1, 2 usw. der Leistungsmitteilung?
    In der elektronischen Steuerbescheinigung gibt es beim Punkt Bemessungsgrundlage
    für den Versorgungsfreibetrag einen Eintrag.
    Danke für jeden Hinweis!
    Zuletzt geändert von apple; 08.07.2021, 13:41.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Falls du für deine Betriebsrente eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen hast,
    kommen die Daten in die Anlage N und nicht in die Anlage RAV7bAV
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      In der elektronischen Steuerbescheinigung gibt es beim Punkt Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag einen Eintrag.
      Die ist auf Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3 einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3014

        #4
        Es wird in der Anlage nicht nach der Monatsrente sondern dem Jahresbetrag gefragt. Die ESt ist eine Jahressteuer
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        • apple
          Neuer Benutzer
          • 08.07.2021
          • 3

          #5
          Danke an alle Antwortenden. Ich werde also die Rente nur in Anlage N eintragen, ebenso die Bemessungsgrundlage..

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Ich werde also die Rente nur in Anlage N eintragen, ebenso die Bemessungsgrundlage..
            Betriebsrenten, für die es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, sind in der Anlage N zu erklären, nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

            gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. In die Anlage R-AV/bAV kommen nur Altersbezüge, für die es eine Leistungsmitteilung gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • apple
              Neuer Benutzer
              • 08.07.2021
              • 3

              #7
              Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich ausgefüllt, danke Charlie24!

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