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Kindergartengebühren bei Einzelveranlagung

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    Kindergartengebühren bei Einzelveranlagung

    Hallo, ich bin mir nicht sicher bei den Kindergartengebühren meiner Tochter. Mein mann und ich sind verheiratet, haben aber die einzelveranlagung gewählt. Gebe ich nun die Gebühren für das ganze jahr bei beiden ein? Oder dann jeweils nur die Hälfte?
    Ebenso bin ich mir bei dem Kindergeld unsicher, halbieren oder komplett eingeben??
    Danke!!

    #2
    Hallo, ich bin mir nicht sicher bei den Kindergartengebühren meiner Tochter. Mein mann und ich sind verheiratet, zaben aber die einzelveranlagung gewählt. Gebe ich nun die Gebühren für das ganze hahr bei beiden ein? Oder dann jeweils nur die Hälfte? Vielen Dank!

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      #3
      Natürlich könnt Ihr die Kindergartengebühren nicht doppelt geltend machen.

      Beim Kindergeld ist der Anspruch einzutragen. Das ist normalerweise für jeden Elternteil die Hälfte.

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        #4
        Hab mal die beiden Threads zusammengeführt.

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          #5
          Ok dann weiß ich da bescheid, vielen Dank! Dann wahrscheinlich bei gemeinsamen Versicherungen auch nur die Hälfte angeben?

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            #6
            Hallo,

            wirkt sich meistens nicht aus
            Gruß FIGUL

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