Kindergartengebühren bei Einzelveranlagung

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  • JENNI3004
    Neuer Benutzer
    • 22.06.2020
    • 16

    #1

    Kindergartengebühren bei Einzelveranlagung

    Hallo, ich bin mir nicht sicher bei den Kindergartengebühren meiner Tochter. Mein mann und ich sind verheiratet, haben aber die einzelveranlagung gewählt. Gebe ich nun die Gebühren für das ganze jahr bei beiden ein? Oder dann jeweils nur die Hälfte?
    Ebenso bin ich mir bei dem Kindergeld unsicher, halbieren oder komplett eingeben??
    Danke!!
  • JENNI3004
    Neuer Benutzer
    • 22.06.2020
    • 16

    #2
    Hallo, ich bin mir nicht sicher bei den Kindergartengebühren meiner Tochter. Mein mann und ich sind verheiratet, zaben aber die einzelveranlagung gewählt. Gebe ich nun die Gebühren für das ganze hahr bei beiden ein? Oder dann jeweils nur die Hälfte? Vielen Dank!

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Natürlich könnt Ihr die Kindergartengebühren nicht doppelt geltend machen.

      Beim Kindergeld ist der Anspruch einzutragen. Das ist normalerweise für jeden Elternteil die Hälfte.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Hab mal die beiden Threads zusammengeführt.

        Kommentar

        • JENNI3004
          Neuer Benutzer
          • 22.06.2020
          • 16

          #5
          Ok dann weiß ich da bescheid, vielen Dank! Dann wahrscheinlich bei gemeinsamen Versicherungen auch nur die Hälfte angeben?

          Kommentar

          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            wirkt sich meistens nicht aus
            Gruß FIGUL

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