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Kleinunternehmer Elster - wo was bei Umsatzsteuer-Voranmeldung eingeben?

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    Kleinunternehmer Elster - wo was bei Umsatzsteuer-Voranmeldung eingeben?

    Edit: Beitrag wurde um die Antworten ergänzt, Angaben ohne Gewähr.

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer und wurde quasi gezwungen mir eine Ust-ID zu beschaffen und muss daher jetzt auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, rückwirkend ab 01.01.2021.
    Habe schon eine Weile das Internet durchforstet, aber richtige Antworten für Kleinunternehmer sind schwer zu finden.

    In welcher Zeile bei Elster soll man nun folgendes eintragen?

    Für das 1. und 2. Quartal ohne Ust-ID: Nullmeldung

    Auf die Übermittlung kann nicht verzichtet werden.



    Verkauf von Ware
    • Verkäufe/Umsatz nur innerhalb Deutschlands -> Keine Eintragung in Umsatzsteuer-Voranmeldung
    -> Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UstG


    Ab dem 3. Quartal mit Angabe der Ust-ID:
    Einkauf von Ware
    • Einkäufe innerhalb Deutschlands mit 19% Mwst -> Keine Eintragung in Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • Einkäufe innerhalb der EU ohne Umsatzsteuer -> Seite 4, Zeile 34 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, 19%)
    • Einkäufe außerhalb der EU -> Einfuhrumsatzsteuer -> Keine Eintragung in Umsatzsteuer-Voranmeldung



    Besten Dank schon mal für etwaige Antworten
    Tarl86
    Zuletzt geändert von Tarl86; 01.08.2021, 14:36.

    #2
    Deine Verkäufe als Kleinunternehmer in Deutschland gehören nicht in die Voranmeldung. Was du im 1. Halbjahr aus dem Ausland

    mit der ausländischen Steuer belastet quasi als Privatmann eingekauft hast, hat dort ebenfalls nichts verloren. Was du jetzt mit USt-ID

    aus der EU steuerfrei einkaufst, musst du anmelden. Die steuerfreien Einkäufe aus Drittländern unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

      Für das erste Halbjahr also eine komplette Nullmeldung, überall nichts eintragen?

      Bei Nutzung der UST-ID ab dem 3. Quartal, also
      • Einkäufe innerhalb Deutschlands mit 19% Mwst -> keine Angaben in Umsatzsteuer-Voranmeldung
      • Einkäufe innerhalb der EU ohne Umsatzsteuer -> Seite 4, Zeile 34 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, 19%)
      • Einkäufe außerhalb der EU -> keine Angaben in Umsatzsteuer-Voranmeldung


      Beste Grüße
      Tarl86

      Kommentar


        #4
        Für das erste Halbjahr also eine komplette Nullmeldung, überall nichts eintragen?
        Nein, Kleinunternehmer müssen nur für die Quartale eine Voranmeldung einreichen, für die es etwas anzumelden gibt.

        Der Rest müsste passen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ich hatte zwischenzeitlich auch beim Finanzamt nachgefragt.
          Leider kann auf die vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung auch nicht verzichtet werden.

          Nullmeldungen, z.B. für das 1. und 2. Quartal, sind verpflichtend einzureichen.


          Beste Grüße
          Tarl86

          Kommentar


            #6
            Zitat von Tarl86 Beitrag anzeigen
            Hallo,
            Bei Nutzung der UST-ID also
            • Einkäufe innerhalb Deutschlands mit 19% Mwst -> keine Angaben in Umsatzsteuer-Voranmeldung
            • Einkäufe innerhalb der EU ohne Umsatzsteuer -> Seite 4, Zeile 34 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, 19%)
            • Einkäufe außerhalb der EU -> keine Angaben in Umsatzsteuer-Voranmeldung


            Beste Grüße
            Tarl86
            Wie schaut das bei Rezension***emplaren aus, die einem kostenfrei von einem großen Marktplat mit Sitz in der EU überlassen werden. Die gelten doch als geldwerter Vorteil (wenn privat weitergenutzt) und sind in der EÜR anzugeben.
            Da müsste doch bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch die 19% angegeben werden? oder der Marktwert des kostenlos erhaltenen Rezension***emplares?

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