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USTVA Reverse-Charge Eingang und Ausgans-RG

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    USTVA Reverse-Charge Eingang und Ausgans-RG

    Guten Tag,

    sicherlich gibt es schon einige Threads über diese Sache. Sehr viele davon habe ich bereits durchgelesen, aber bin durcheinander gekommen, wegen ständig unterschiedlichen Aussagen und durch die Änderung der Zeilen.

    Ich sitze an meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung für Quartal 2.

    Ich habe einige Rechnungen ohne Mwst an andere europäische Unternehmen mit dem Hinweis "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" ausgestellt.

    Wo sind diese Netto-Beträge einzutragen? (Zeile 50 KZ 21?)

    Zudem habe ich Rechnung ohne Steuer (Mit Anmerkung Reverse Charge) von EU-Unternehmen erhalten.

    Wo sind diese Netto-Betrage einzutragen? (Zeile 40 KZ 46 + 47? Und der Vorsteuerabzug dann in Zeile 58 Kz 67?)

    Vielen lieben Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von caciv; 09.07.2021, 17:09.

    #2
    In Elsterformular, der Windows-Software, gar nicht, weil dort Zeitraum ab 2020 nicht mehr unterstützt werden. Wechsle bitte zunächst auf ein Programm oder Webanwendung (z.B. Mein Elster), dass 2021 unterstützt. Wenn Du dann nicht weiterkommst, kannst Du ja nochmal fragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard,

      vielen Dank für die Rückmeldung. Ich nutze bereits MeinElster (Webseite).

      Es ist mir nur noch nicht klar (wie oben beschrieben) wo ich meine Beträge der eingehenden Reverse-Charge Rechnung + Vorsteuer eintrage. Und wo die ausgehende Reverse-Charge Rechnung eingetragen wird. (Alles EU-Unternehmen)

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        #4
        Wo sind diese Netto-Beträge einzutragen? (Zeile 50 KZ 21?)
        In Zeile 50 sind die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen einzutragen. Dafür musst du auch eine ZM erstellen.

        Wo sind diese Netto-Betrage einzutragen? (Zeile 40 KZ 46 + 47? Und der Vorsteuerabzug dann in Zeile 58 Kz 67?)
        In Zeile 40 geht es ebenfalls um sonstige Leistungen. Da du immer nur von Rechnungen schreibst, kann ich deine Fragen nicht abschließend beantworten.

        Das gilt auch für den Vorsteuerabzug, bei sonstigen Leistungen stimmt die Zeile 58
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In Zeile 50 sind die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen einzutragen. Dafür musst du auch eine ZM erstellen.


          In Zeile 40 geht es ebenfalls um sonstige Leistungen. Da du immer nur von Rechnungen schreibst, kann ich deine Fragen nicht abschließend beantworten.

          Das gilt auch für den Vorsteuerabzug, bei sonstigen Leistungen stimmt die Zeile 58
          Vielen Dank das hat mir weitergeholfen.

          Zum Punkt Rechnung: Bspw. erhalte ich eine Rechnung ohne Steuer (Kauf von Software aus der EU).
          Mit Zeile 40 führe ich die 19% Steuer hier ab und mache Sie anschließend in Zeile 58 als Vorsteuer geltend.

          Danke für den Hinweis Zwecks der ZM (die hatte bereits auf dem Schirm)

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            #6
            Hallo zusammen,

            kann mir jemand verraten, wo ich meine Reverse Charge Beträge aus Zeile 46/47 und Zeile 67 in der Umsatzsteuerjahreserklärung angebe?

            Vielen Dank

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              #7
              Zeile 46 kann ich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht finden. Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers sind in Zeile 40 einzutragen, unter *Kennzahl* 46.
              Bei der Umsatzsteuererklärung befinden sich die Umsätze nach $ 13 b auf Seite 9.

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                #8
                wo ich meine Reverse Charge Beträge aus Zeile 46/47 und Zeile 67 in der Umsatzsteuerjahreserklärung angebe?
                Du schreibst von Zeilen, meinst aber wohl die Kennzahlen oder ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  846/847 und 467.

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