Liebe Forumfreunde,
folgender Sachverhalt. Ich habe 2017/2018 universitäre Arbeiten korrigiert und ein Gutachten geschrieben, wofür ich entlohnt wurde. Dafür habe ich damals die Anlage EÜR auch ausgefüllt, eine eigenständige Steuernummer erhalten und Steuern darauf bezahlt. Jetzt fordert das Finanzamt jährlich erneut die Abgabe der Anlage EÜR. Aber ich habe seitdem nichts Entsprechendes mehr gemacht.
Soll ich die Anlage auf Elster jetzt jedes Jahr leer abgeben oder muss ich mich mal irgendwie beim Finanzamt deswegen melden?
Viele Dank für alle Antworten!
folgender Sachverhalt. Ich habe 2017/2018 universitäre Arbeiten korrigiert und ein Gutachten geschrieben, wofür ich entlohnt wurde. Dafür habe ich damals die Anlage EÜR auch ausgefüllt, eine eigenständige Steuernummer erhalten und Steuern darauf bezahlt. Jetzt fordert das Finanzamt jährlich erneut die Abgabe der Anlage EÜR. Aber ich habe seitdem nichts Entsprechendes mehr gemacht.
Soll ich die Anlage auf Elster jetzt jedes Jahr leer abgeben oder muss ich mich mal irgendwie beim Finanzamt deswegen melden?
Viele Dank für alle Antworten!
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