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Finanzamt fordert EÜR, obwohl keine selbstständige Tätigkeit mehr seit zwei Jahren

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    Finanzamt fordert EÜR, obwohl keine selbstständige Tätigkeit mehr seit zwei Jahren

    Liebe Forumfreunde,

    folgender Sachverhalt. Ich habe 2017/2018 universitäre Arbeiten korrigiert und ein Gutachten geschrieben, wofür ich entlohnt wurde. Dafür habe ich damals die Anlage EÜR auch ausgefüllt, eine eigenständige Steuernummer erhalten und Steuern darauf bezahlt. Jetzt fordert das Finanzamt jährlich erneut die Abgabe der Anlage EÜR. Aber ich habe seitdem nichts Entsprechendes mehr gemacht.

    Soll ich die Anlage auf Elster jetzt jedes Jahr leer abgeben oder muss ich mich mal irgendwie beim Finanzamt deswegen melden?

    Viele Dank für alle Antworten!

    #2
    Soll ich die Anlage auf Elster jetzt jedes Jahr leer abgeben oder muss ich mich mal irgendwie beim Finanzamt deswegen melden?
    Du musst dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass du nicht mehr selbstständig tätig bist und bitten, das Erinnerungssignal zu löschen.

    Das geht auch über eine Sonstige Nachricht bei Mein ELSTER: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du musst dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass du nicht mehr selbstständig tätig bist und bitten, das Erinnerungssignal zu löschen.

      Das geht auch über eine Sonstige Nachricht bei Mein ELSTER: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
      Danke für die schnelle Antwort! Habe diese Funktion nicht gewusst. Dann werde ich das mal so machen.

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        #4
        Um es einmal klar zu sagen: Wer eine freiberufliche Tätigkeit startet, hat dies dem Finanzamt unaufgefordert mitzuteilen (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Gleiches gilt auch bei Beendigung dieser Tätigkeit (Satz 4 dieser Vorschrift).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Gleiches gilt auch bei Beendigung dieser Tätigkeit (Satz 4 dieser Vorschrift).
          Das würde vielleicht besser klappen, wenn es dafür auch ein Formular geben würde. Für eine Gewerbeabmeldung gibt es so etwas wohl,

          zumindest zur Abmeldung bei der Gemeinde, bei freiberuflicher Tätigkeit gibt es da offenbar nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            "Sonstige Nachricht" ;-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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