Berechnung der Kirchensteuer

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  • nick
    Neuer Benutzer
    • 11.07.2021
    • 2

    #1

    Berechnung der Kirchensteuer

    Hallo,

    bei einem Vergleich der Steuerberechnung zwischen Wiso und MeinElster ist mir aufgefallen, dass die "Berechnung der Kirchensteuer" in der "detaillierten Steuerberechnung" (PDF Dokument) von Elster irgendwie komisch ist:

    Berechnung der Kirchensteuer

    [...]
    auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
    davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,60


    Aber 8% von 29€ sind doch nur 2,32€ (was von Wiso auch richtig ausgegeben wird). Kann das jemand nachvollziehen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Nick
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Das kann schon ein Fehler im Steuerberechnungsmodul sein, nachvollziehen kann man das nur, wenn man weiß, ob es um Bayern oder Baden-Württemberg geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #3
      Um welches Bundesland und welche Kirche geht es denn? Der Betrag 3,60€ kommt mir als Mindestbetrag bekannt vor, der z.B. mal in Sachsen galt (und nach Abschaffung dort hinkte das Berechnungsmodul auch ein bisschen hinterher).

      Kommentar

      • nick
        Neuer Benutzer
        • 11.07.2021
        • 2

        #4
        Es geht um Baden-Württemberg und um die katholische Kirche.
        Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Zu einer Mindestkirchensteuer in Baden-Württemberg haben ich nichts gefunden. Ewig recherchieren ist bei den genannten Beträgen

          nicht wirklich vertretbar.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4268

            #6
            Soweit ich es sehe, gibt es die nur noch in Sachsen-Anhalt, und anscheinend nur evangelisch.

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