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Anlage G - Eine Gesellschaft mit mehrere Gesellschafter => Gewinn bzw. Auszahlungen

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    Anlage G - Eine Gesellschaft mit mehrere Gesellschafter => Gewinn bzw. Auszahlungen

    Hintergrund:
    Parallel zu einer Angestelltentätigkeit ist ein Gewerbe mit mehreren Gesellschaftern/Mitgliedern im Veranstaltungsbereich angemeldet.

    Die Gesellschaft in Summe erzielt einen Gewinn, der durch die Anzahl der Mitglieder aufgeteilt wird und
    bei jedem einzelnen in der Anlage G eingetragen wird.


    Was ist mit den Gagen, die jedes Mitglied/je nach Einsatz ausgezahlt bekommt ?
    Wo werden diese in der EkSt-Erklärung bzw. Mein Elster eingetragen ?

    #2
    Was ist mit den Gagen, die jedes Mitglied/je nach Einsatz ausgezahlt bekommt ?
    Das können Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sein, die in der Anlage S zu erklären sind oder ebenfalls gewerbliche Einkünfte.

    Es hängt von der Art der Tätigkeit ab. Bei der Gesellschaft seid ihr ja nicht angestellt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, wir sind nicht bei der Gesellschaft angestellt, nur Mitgesellschaftler. Art der Tätigkeit: musikalische Auftritte bei Veranstaltungen.

      Jeder hat noch ein eigenes Gewerbe angemeldet, um Einzelaufträge, die mit der Gesellschaft nichts zu tun haben,
      steuerlich sauber abrechnen zu können.

      Die Gagen bekommt jeder als Mitglied der Gesellschaft (GbR) und nicht als Auftrag an das eigene Gewerbe.

      Kommentar


        #4
        Die Gagen bekommt jeder als Mitglied der Gesellschaft (GbR)
        Da ihr mit den Auftritten eine konkrete Gegenleistung erbringt, ist es ja wohl keine verdeckte Gewinnausschüttung, also müsst ihr die bei euch versteuern.

        Die Gesellschaft macht die Gagen ja wohl auch als Betriebsausgaben geltend oder etwa nicht ? Eigentlich ein Fall für den Steuerberater und nicht für

        dieses Forum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja korrekt, Gagen werden als Betriebsausgaben geltend gemacht.
          D.h. dann, dass diese dann bei der eigenen EkSt. unter Anlage S "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" eingetragen werden ?

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            #6
            Die Gagenverteilung ist keine Betriebsausgabe und gehört damit gar nicht in die Anlage EÜR, sondern das ist Gewinnverteilung. Oder habe ich da etwas falsch vom Sachverhalt verstanden, wenn schon Charlie24 das so fragt ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Erst einmal Danke für Eure Unterstützung.

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                #8
                Ich habe es so verstanden, dass die Gagen je nach Einsatz gezahlt werden. Einer meiner Söhne gehörte vor Jahren auch mal zu einer Band,

                die haben aber in unterschiedlicher Besetzung gespielt. Nur wer bei einem Auftritt dabei war, konnte für diesen Auftritt eine Gage erhalten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich habe es so verstanden, dass die Gagen je nach Einsatz gezahlt werden. Einer meiner Söhne gehörte vor Jahren auch mal zu einer Band,

                  die haben aber in unterschiedlicher Besetzung gespielt. Nur wer bei einem Auftritt dabei war, konnte für diesen Auftritt eine Gage erhalten.
                  Genauso ist das auch bei dieser Gruppe.

                  Kommentar


                    #10
                    Braucht man für die GbR nicht eh eine Feststellungserklärung, wo für jeden Gesellschafter sein Anteil am Gewinn drinsteht? Da kann man dann ja geeignet aufteilen (wer öfter aufgetreten ist, kriegt einen größeren Batzen). Kann man mit einem Buchhaltungsprogramm (oder Excel) ja separat erfassen.

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                      #11
                      Hallo,

                      und den Anteil dazu.
                      Ich kann mir vorstellen, dass der Schlagzeuger z.Bsp. mehr bekommt als der Rasselschüttler
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Eben. Das ist eine Gewinnverteilung, denn eine Zahlung der GbR an ein Mitglied der GbR ist keine BA. Sonst wäre im Ergebnis -von zeitlichem Versatz vielleicht abgesehen- der Gewinn der GbR immer 0 €.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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