Software-Miete: Wo in der EÜR

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  • Kaltenbrunner
    Neuer Benutzer
    • 23.10.2014
    • 24

    #1

    Software-Miete: Wo in der EÜR

    Liebe Forumsmitglieder,

    Könnten Sie mir sagen, wo in der EÜR (eines Selbständigen) die Software-Miete (beispielsweise für Adobe Creative Cloud) einzutragen ist? Leider finde ich dazu, obwohl dies ja ein recht verbreitetes Phänomen ist, keine Angaben.

    Vielen Dank!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Software-Miete: Wo in der EÜR

    Ich würds in Zeile 26 Bezogene Fremdleistungen eintragen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      AW: Software-Miete: Wo in der EÜR

      Dem kann ich nur zustimmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Kaltenbrunner
        Neuer Benutzer
        • 23.10.2014
        • 24

        #4
        AW: Software-Miete: Wo in der EÜR

        Gut, das scheint plausibel. Vielen Dank!

        Kommentar

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