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UStVA 2021 1.+2. Kalendervierteljahr

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    UStVA 2021 1.+2. Kalendervierteljahr

    Hallo,

    ich bin neu hier und schon am verzweifeln. Ich habe seit Mai 2020 eine PV Anlage, aber durch Corona etc. bekomme ich erst seit März 2021 meine Abschläge. 2020 musste ich die Voranmeldungen immer monatlich machen und bis auf die MwSt der PV Anlage waren diese immer leer. Seit 2021 muss ich diese nun vierteljährlich machen und ich finde einfach nicht heraus wo ich den Abschlag einzutragen habe. Habe viel gegoogelt und nun schon falsche UStVA für die ersten 2 Quartale eingereicht.....
    Wollte mir dann einen Steuerberater zulegen. Diese sind im Umkreis aber alle voll und/oder Arbeiten nicht mit Elster Online. Also versuche ich das nochmal hier.

    Die Abschläge werden mir nicht mit Steuer ausgewiesen. Kann mir jemand helfen und erklären wo ich diese einzutragen habe?

    Die USt für 2020 hat funktioniert. Dort habe ich aber auch eine Auflistung vom Netzbetrieber bekommen inkl Steuer und habe das bei 38 bzw 45 eingetragen (19% und 16%).

    Ich hoffe es ist verständlich und mir kann geholfen werden

    Danke

    Dennis

    #2
    Die Abschläge werden mir nicht mit Steuer ausgewiesen.
    Gibt es für die monatlichen Abschläge eine Gutschrift ? Das kann auch eine Vorausberechnung für das Jahr sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Gibt es für die monatlichen Abschläge eine Gutschrift ? Das kann auch eine Vorausberechnung für das Jahr sein.
      Ja genau, ich erhalte seit März 2021 jeden Monat eine feste Gutschrift vom Netzbetreiber.

      Kommentar


        #4
        Und im Zahlbetrag ist die Umsatzsteuer aber enthalten ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Und im Zahlbetrag ist die Umsatzsteuer aber enthalten ?
          Das kann ich halt nirgends einsehen. Ich gehe davon aus. Ich kann nur Online sehen wie hoch meine Abschläge sind die am Ende des Jahres verrechnet werden.

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            #6
            Zitat von wat_sollat Beitrag anzeigen
            durch Corona etc. bekomme ich erst seit März 2021 meine Abschläge ... Die USt für 2020 hat funktioniert. Dort habe ich aber auch eine Auflistung vom Netzbetrieber bekommen inkl Steuer und habe das bei 38 bzw 45 eingetragen (19% und 16%)
            Das heißt also Du bist Sollversteuerer. Du hast zwar 2020 keine Zahlungen erhalten, musstest aber die erbrachten Leistungen schon versteuern. Normalerweise beantragt man mit einer Fotovoltaikanlage die Istversteuerung. Muss man aber natürlich nicht.

            Zitat von wat_sollat Beitrag anzeigen
            Die Abschläge werden mir nicht mit Steuer ausgewiesen
            Warum denn nicht? Diese Auflistung Deines Netzbetreibers für 2020 lässt ja erkennen, dass dieser Dich nicht für einen Kleinunternehmer hält.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Und im Zahlbetrag ist die Umsatzsteuer aber enthalten ?
            Muss eigentlich so sein. Denn brutto=netto ist hier nicht möglich.


            Zitat von wat_sollat Beitrag anzeigen
            Kann mir jemand helfen und erklären wo ich diese einzutragen habe?
            Auch in der Voranmeldung müssen die Umsätze unter Lieferungen und sonstige Leistungen zum Steuersatz von 19 Prozent eingetragen werden. Die befinden sich dort auf der Seite 3.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Das heißt also Du bist Sollversteuerer. Du hast zwar 2020 keine Zahlungen erhalten, musstest aber die erbrachten Leistungen schon versteuern. Normalerweise beantragt man mit einer Fotovoltaikanlage die Istversteuerung. Muss man aber natürlich nicht.



              Warum denn nicht? Diese Auflistung Deines Netzbetreibers für 2020 lässt ja erkennen, dass dieser Dich nicht für einen Kleinunternehmer hält.



              Muss eigentlich so sein. Denn brutto=netto ist hier nicht möglich.




              Auch in der Voranmeldung müssen die Umsätze unter Lieferungen und sonstige Leistungen zum Steuersatz von 19 Prozent eingetragen werden. Die befinden sich dort auf der Seite 3.
              Vielleicht gehen die bei den Abschlägen davon aus das diese 19% MwSt erhalten?!

              Heißt das ich rechne einfach selber 19% von meinen Abschlägen aus?

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                #8
                Zitat von wat_sollat Beitrag anzeigen

                Vielleicht gehen die bei den Abschlägen davon aus das diese 19% MwSt erhalten?!

                Heißt das ich rechne einfach selber 19% von meinen Abschlägen aus?
                Hallo,

                die MwSt muss ausgewiesen werden

                Setzt dich mal mit deinem Netzwerkbetreiber in Verbindung.
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Eigentlich kriegt man vom Netzbetreiber normalerweise eine Aufstellung, wann welche Abschläge gezahlt werden, und da ist dann auch die Mwst. ausgewiesen - jedenfalls hier:

                  elster90.png

                  Wobei das in diesem Beispiel dann in der turnusgemäßen Jahresabrechnung nachträglich fürs 2. Halbjahr 2020 auf 16% korrigiert wurde (also hat man die Abschläge mit 19% storniert und die Jahresabrechnung abschnittsweise mit 19% und 16% eingebucht).

                  Also am besten beim Netzbetreiber mal so eine Aufstellung anfordern...

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                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    Eigentlich kriegt man vom Netzbetreiber normalerweise eine Aufstellung, wann welche Abschläge gezahlt werden, und da ist dann auch die Mwst. ausgewiesen - jedenfalls hier:

                    elster90.png

                    Wobei das in diesem Beispiel dann in der turnusgemäßen Jahresabrechnung nachträglich fürs 2. Halbjahr 2020 auf 16% korrigiert wurde (also hat man die Abschläge mit 19% storniert und die Jahresabrechnung abschnittsweise mit 19% und 16% eingebucht).

                    Also am besten beim Netzbetreiber mal so eine Aufstellung anfordern...
                    soetwas habe ich nie bekommen, habe schon Kontakt mit dem Netzbetreiber aufgenommen!

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