Hallo,
vielleicht kann hier einer helfen.
Zur meiner Situation: Ich bin noch verheiratet, aber schon länger getrennt lebend.
1. In der Anlage Kind ist in Zeile 6 Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2020 einzutragen. Es handelt sind bei mir um das erste Kind. Muss ich da den kompletten Betrag für das Jahr 2020 eintragen oder das monatliche Kindergeld 204 Euro und den Kinderbonus 300 Euro summiert, sprich 504 Euro eintragen?
2. Kann ich den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind nur bei mir gemeldet war, auf mich übertragen lassen? Ich bekomme von Partnerin keine Unterhaltsleistung, da ich das nicht will. Oder geht die Übertragen nur, wenn der Elternteil 75 % des Unterhalts nicht zahlt? Muss man dazu vorher einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen?
vielleicht kann hier einer helfen.
Zur meiner Situation: Ich bin noch verheiratet, aber schon länger getrennt lebend.
1. In der Anlage Kind ist in Zeile 6 Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2020 einzutragen. Es handelt sind bei mir um das erste Kind. Muss ich da den kompletten Betrag für das Jahr 2020 eintragen oder das monatliche Kindergeld 204 Euro und den Kinderbonus 300 Euro summiert, sprich 504 Euro eintragen?
2. Kann ich den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind nur bei mir gemeldet war, auf mich übertragen lassen? Ich bekomme von Partnerin keine Unterhaltsleistung, da ich das nicht will. Oder geht die Übertragen nur, wenn der Elternteil 75 % des Unterhalts nicht zahlt? Muss man dazu vorher einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen?
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