Einzelveranlagung nach Trennung (aber noch verheiratet) - Fehlermeldungschaos

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Bibliothekarin
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2021
    • 3

    #1

    Einzelveranlagung nach Trennung (aber noch verheiratet) - Fehlermeldungschaos

    Hallo, ich komm überhaupt nicht weiter

    Ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst, sonst waren wir immer beim Berater. Also hoffe ich, ich drücke mich halbwegs verständlich aus.

    Ich habe gestern 5 Stunden versucht, alle möglichen Fehlermeldungen zu elemenieren.
    (Es gab immer "Plausibilitätsfehler" - Ich vermute, das hat mit den Stammdaten beim Finanzamt zu tun?)

    Heute habe ich dann alles nochmal von vorne ausgefüllt, ohne Übernahme der hinterlegten Daten.

    Und ich habe nur noch eine Fehlermeldung (juchuuu):

    Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes.

    OK, das tu ich dann. Und dann kommt folgendes:

    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.


    Als mögliche Fehlerquelle angegeben sind:

    2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG) - (ich kann/darf/will ja gar nicht zusammen veranlagen, da länger getrennt!)

    3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart - (hier habe ich bei den 3 Auswahlmöglichkeiten nichts markiert, ABER wenn ich Einzelveranlagung von Ehegatten auswähle kommt die nächste Fehlermeldung: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2020 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).)

    Es dreht sich also im Kreis und ich habe keine Ahnung, was ich noch tun kann?

    Liebe Grüße
    Tanja






  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du musst Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person wählen.
    Bei Anspruch zum KG darfst du nur den halben Betrag + halbe Corona eintragen
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Bibliothekarin
      Neuer Benutzer
      • 16.07.2021
      • 3

      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      du musst Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person wählen.
      Bei Anspruch zum KG darfst du nur den halben Betrag + halbe Corona eintragen
      Danke, also "andere Person" trotz dem mein Ex-Mann der Vater ist?
      Und das Kindergeld bekomme ich allein, trotzdem nur die Hälfte?

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Hallo Bibliothekarin,

        zweimal JA
        bei einer Einzelveranlagung gibt es eben keinen Ehepartner sondern die andere Person.
        es geht nicht darum wer das Kindergeld erhalten hat, sondern um den Anspruch.

        Tschüß

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Zitat von Bibliothekarin Beitrag anzeigen

          Danke, also "andere Person" trotz dem mein Ex-Mann der Vater ist?
          Und das Kindergeld bekomme ich allein, trotzdem nur die Hälfte?
          Hallo,

          2x ja

          Bei Einzelveranlagung (ledig, getrennt lebend) gibt es keinen Ehegatten/ Ehefrau
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • Bibliothekarin
            Neuer Benutzer
            • 16.07.2021
            • 3

            #6
            Danke schön!

            Edit: Hat alles geklappt! Und ich bin schlauer. Danke nochmal, hat mir sehr geholfen!
            Zuletzt geändert von Bibliothekarin; 16.07.2021, 08:16.

            Kommentar

            Lädt...