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Anlage V, getrennt veranlagt, Zurechnung für Ehegatten nicht möglich

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    Anlage V, getrennt veranlagt, Zurechnung für Ehegatten nicht möglich

    Guten Tag

    wie bereits im Betreff beschrieben fehlt in der Anlage V, 3 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte, ein zweites Eingabefeld für die Zurechnung für den Ehegatten. Siehe Screenshot unten.
    Wenn ich nun meinen Anteil von 50% eintrage, beschwert sich entsprechend die Prüfung, dass das nicht aufgeht.

    Ich konnte auch keine Angaben zum Ehegatten finden, an die die Eingabemaske womöglich gekoppelt ist.

    Vielen Dank für etwaige Hilfe


    Screenshot 2021-07-16 114143.png

    #2
    Hallo pneubeck,

    bei einer Einzelveranlagung gibt es ja keinen Ehepartner, da muss jeder seinen Anteil separat eintragen.
    Oder seid ihr eine Grundstücksgemeinschaft ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Das Wohneigentum wurde 50%/50% von mir und meinem Ehepartner gekauft und entsprechend muss die Miete aufgeteilt sein.
      Wir sind beschränkt steuerpflichtig, daher ist, soweit ich weis, nur eine getrennte Veranlagung möglich.
      In der Vergangenheit war es immer auf den "offiziellen" Formularen möglich einfach 50% in beiden Feldern einzutragen und gut wars. Wurde immer vom Finanzamt akzeptiert. Ich hab mal den entsprechenden Teil so einer Steuererklärung ausgeschnitten:
      Screenshot 2021-07-16 120142.pnghttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==
      https://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==​​

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        #4
        Gut, die Papierforumulare wehren sich halt nicht, wenn man sie falsch ausfüllt. Die Antwort von holzgoe. ist natürlich richtig.

        Kommentar


          #5
          Wir sind beschränkt steuerpflichtig, daher ist, soweit ich weis, nur eine getrennte Veranlagung möglich.
          Im den Formularen für beschränkt Steuerpflichtige können keine Angaben zu Ehegatten gemacht werden, das ist auch logisch.

          Theoretisch lässt sich das entweder dadurch lösen, dass eine Feststellungserklärung -ESt 1 B- eingereicht wird oder in dem man

          Mieteinnahmen und Werbungskosten vorab hälftig aufteilt und jeder in seiner Anlage V die halben Werte erklärt. Übersichtlicher

          ist die Feststellungserklärung. Oder ihr kehrt zu Papier zurück.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Elster Online bietet mir bei beschränkter Steuerpflicht nur leider keine Wahl die Anlage FB - ESt 1 B - hinzuzufügen.
            Dann bleibt mir wohl nichts anderes als zum Papier zurück.

            Das aktuelle Feld ist dennoch recht offensichtlich logisch sinnlos. Die einzige Möglichkeit es auszufüllen ist 100% des Betrags aus Zeile 23 einzutragen. Dann könnte man das Feld auch gleich weglassen.

            Egal. Danke für die Hilfe und Schade, dass die ganze Arbeit (Registrierung, Eingabe der Daten, ...) für die Katz war.

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              #7
              Elster Online bietet mir bei beschränkter Steuerpflicht nur leider keine Wahl die Anlage FB - ESt 1 B - hinzuzufügen.
              Die Feststellungserklärung ist keine Anlage zur Einkommensteuererklärung, das ist eine eigenständige Erklärung.

              https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

              Die Gemeinschaft würde eine neue eigene Steuernummer bekommen, bitte nicht die Steuernummer eines Beteiligten verwenden, sondern eine neue beantragen.

              Benötigt werden bei Vermietung neben dem Hauptvordruck die Anlagen FB, FE 1 und V. Es kann Hinweise zu weiteren Anlagen geben, die bitte ignorieren !

              In euren Anlagen V würdet ihr dann nur die Teilseite 2 - Anteile an Einkünften bei Grundstücksgemeinschaften ausfüllen und keine Angaben zum Objekt machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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