Hallo. Ich komme einfach nicht weiter, da folgender Fehler kommen:
kurz zu meiner Situation. Ich bin noch verheiratet, aber getrennt lebenend. Ich habe ein Kind.
Ich habe das Datum der Heirat und das Datum der Trennung eingetragen. In der Anlage Kind habe ich nur das Verhältnis des Kindes zu mir eingetragen. Das Kreuz habe ich bei Einzelveranlagung gesetzt:
folgender Fehler kommen raus:
Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2020 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).
Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes.
Dann mache das Kreuz bei Einzelveranlagung weg und trage das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil.
Folgender Fehler kommt:
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.
Vielleicht hatte hier jemand ähnliches Problem? Danke.
kurz zu meiner Situation. Ich bin noch verheiratet, aber getrennt lebenend. Ich habe ein Kind.
Ich habe das Datum der Heirat und das Datum der Trennung eingetragen. In der Anlage Kind habe ich nur das Verhältnis des Kindes zu mir eingetragen. Das Kreuz habe ich bei Einzelveranlagung gesetzt:
folgender Fehler kommen raus:
Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2020 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).
Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes.
Dann mache das Kreuz bei Einzelveranlagung weg und trage das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil.
Folgender Fehler kommt:
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.
Vielleicht hatte hier jemand ähnliches Problem? Danke.
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