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Fehler! Bitte um Hilfe: Veranlagungsart/Anlage Kind

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    Fehler! Bitte um Hilfe: Veranlagungsart/Anlage Kind

    Hallo. Ich komme einfach nicht weiter, da folgender Fehler kommen:

    kurz zu meiner Situation. Ich bin noch verheiratet, aber getrennt lebenend. Ich habe ein Kind.
    Ich habe das Datum der Heirat und das Datum der Trennung eingetragen. In der Anlage Kind habe ich nur das Verhältnis des Kindes zu mir eingetragen. Das Kreuz habe ich bei Einzelveranlagung gesetzt:

    folgender Fehler kommen raus:

    Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2020 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).

    Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes.


    Dann mache das Kreuz bei Einzelveranlagung weg und trage das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil.

    Folgender Fehler kommt:
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.

    Vielleicht hatte hier jemand ähnliches Problem? Danke.

    #2
    Eine Ehefrau als Kindsmutter gibt es nur bei Zusammenveranlagung.
    ​​​​​​
    Andernfalls ist sie eine sonstige Person und wird als solche in der Anlage Kind erfasst.

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      #3
      Hallo,

      wenn du schon seit 2019 getrennt lebend bist.
      Gibst du gar nichts an bei Veranlagungsart.
      Ab Zeile 17 Hauptvordruck Seite 1 bleibt leer
      Bei Anlage Kind füllst du die Zeile 11 aus.
      bei Anspruch KG trägst du die Hälfte ein + Hälfte Coronahilfe
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Eine Ehefrau als Kindsmutter gibt es nur bei Zusammenveranlagung.
        ​​​​​​
        Andernfalls ist sie eine sonstige Person und wird als solche in der Anlage Kind erfasst.
        danke sehr.

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          wenn du schon seit 2019 getrennt lebend bist.
          Gibst du gar nichts an bei Veranlagungsart.
          Ab Zeile 17 Hauptvordruck Seite 1 bleibt leer
          Bei Anlage Kind füllst du die Zeile 11 aus.
          bei Anspruch KG trägst du die Hälfte ein + Hälfte Coronahilfe
          danke sehr. Ja, ab 2019 sind wir getrennt, aber noch verheiratet. Der Fehler erlosch, nachdem ich die Partnerin als sonstige Person bei Anlage Kind eingetragen habe. Sollte ich ab Zeile 17 Hauptvordruck dennoch dann dennoch das Heiratsdatum und Trennungsdatum löschen?

          Kommentar


            #6
            Meiner Meinung nach reicht es aus, das Getrenntleben anzugeben. Wenn es keinen Fehler gibt dass beide Angaben gemacht wurden, würde ich das aber so lassen.

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              #7
              Hallo,

              in der Hilfe zu dauernd getrennt lebend steht (Anklicken Fragezeichen)

              Wenn Sie nach dem 31.12.2019 geschieden worden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben. Eine dauernde Trennung liegt nicht vor, wenn die Ehegatten / Lebenspartner nur vorübergehend nicht zusammenleben, zum Beispiel bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit.
              Sofern Ihr Ehegatte / Lebenspartner verstorben ist, tragen Sie bitte das Sterbedatum im Feld "Verwitwet seit dem" ein.

              Warum willst du da was eintragen?
              Gruß FIGUL

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