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Fragenbogen steuerliche Erfassung Freiberufler

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    Fragenbogen steuerliche Erfassung Freiberufler

    Hallo zusammen,

    Ich arbeite seit Mai 2020 neben meinem Hauptjob als freiberuflicher Dozent und wusste nicht ( nicht genügend informiert ) dass ich das dem Finanzamt melden muss. Habe vor ein paar Wochen, auf Anfrage einer Steuernumer, ein Schreiben bekommen, dass ich einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll. Nach dem ich endlich ein Elster Konto erstellen konnte stehe ich jetzt vor dem Problem dass ich kaum Ahnung habe von dem ganzen und bei vielen Punkten nicht weiß was / wie ich das ausfüllen soll.

    - Ich fülle zur Zeit das Dokument "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" aus, ist das richtige selbst für Freiberufler die unter die Übungsleiter Pauschale fallen ?

    - Punkt 11- Gründungsform: Gebe ich "Neugründung" an wenn ich als Dozent bei einer bereits existierender Schule unterrichte und ich davor nicht unterrichtet habe ?

    - Punkt 13- Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen: Gebe ich unter selbstständiger Arbeit an wie viel ich vermutlich in dem Jahr / Folgejahr einnehmen werde ?

    - Punkt 14- Angaben zur Gewinnermittlung: Was muss ich hier angeben bei der Gewinnermittlungsart ?

    - Punkt 17- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: Punkte 12 Was muss ich bei den EInzelnen Unterpunkten angeben ? Umsätze / Zahllast ? Habe angegeben 136 dass ich als Dozent tätig bin und dass ich steuerfreie Umsätze mache. Passt das ?

    Ich hoffe jemand kann mir helfen, sind wahrscheinlich lächerliche Fragen,aber ich habe mit steuerlichen Dokumenten überhaupt keine Erfahrung...
    Falls zur Beantwortung der Fragen noch Informationen nötig sind, kann ich jederzeit antworten.

    Grüße,

    Kevin





    #2
    Zitat von Kevjeff Beitrag anzeigen
    Freiberufler die unter die Übungsleiter Pauschale fallen ?
    Sind Dir die Voraussetzungen der Übungsleiter-Pauschale bekannt? Wenn Du im Rahmen dieser Bestimmungen arbeitest, ist meiner Ansicht nach keine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich, sh. auch: https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

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      #3
      Ich meine ich falle darunter ( hatte mich am Anfang damit auseinander gesetzt und auch deswegen dieses ganze Formular nicht ausgefüllt), nur verdiene ich mehr als 3000€ jährlich, also muss ich alles was darüber hinausgeht versteuern.
      Die Schule an der ich unterrichte wird übernommen von einer größeren Schule: Ich wurde nach meiner Steuernummer gefragt ( hatte ich dementsprechend nicht ), habe diese bei meinem zuständigen Finanzamt angefragt und darauf hin den Brief, mit der Bitte das Formular auszufüllen, bekommen.

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        #4
        Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen, der passt auch für selbstständige Arbeit.

        Für dich selbst ist das natürlich eine Neugründung, du bist ja nicht angestellt. Den Rest müsste ich mir erst ansehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dann bin ich wohl soweit richtig, wie gesagt sind die genannten Punkte echt verwirrend für mich.

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            #6
            Hat jemand noch eine mögliche Antwort auf die anderen Fragen ?

            - Punkt 13- Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen: Gebe ich unter selbstständiger Arbeit an wie viel ich vermutlich in dem Jahr / Folgejahr einnehmen werde ?

            - Punkt 14- Angaben zur Gewinnermittlung: Was muss ich hier angeben bei der Gewinnermittlungsart ?

            - Punkt 17- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: Punkte 12 Was muss ich bei den EInzelnen Unterpunkten angeben ? Umsätze / Zahllast ? Habe angegeben 136 dass ich als Dozent tätig bin und dass ich steuerfreie Umsätze mache. Passt das ?

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              #7
              Seite 13: Nein, nicht nach den Einnahmen sondern nach den Einkünften wird hier gefragt.

              Seite 14: Das ist Deine unternehmerische Entscheidung. Wie ermittelst Du denn Deinen Gewinn? Meistens macht man doch die Einnahmenüberschussrechnung, oder?

              Seite 17: Wenn Deine Umsätze nach § 4 steuerbefreit sind dann ist das natürlich richtig.

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                #8
                Offenbar wird auf Seite 17 bei der Umsatzsteuer auch dann ein Wert erwartet, wenn nur steuerbefreite Umsätze erzielt werden,

                ein 0-Wert wird allerdings akzeptiert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Erstmal vielen lieben Dank für alle schnellen Antworten von euch !

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Seite 13: Nein, nicht nach den Einnahmen sondern nach den Einkünften wird hier gefragt.
                  Da ich keine Werbungskosten habe, ist in meinem Fall Einnahmen = Einkünfte oder ?

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Seite 14: Das ist Deine unternehmerische Entscheidung. Wie ermittelst Du denn Deinen Gewinn? Meistens macht man doch die Einnahmenüberschussrechnung, oder?
                  Die Begriffe sind mir nicht alle bekannt, nehme aber an dass ich eine Einnahmeüberschussrechnung mache (habe im Internet noch einmal recherchiert und ich sollte darunter fallen).

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Seite 17: Wenn Deine Umsätze nach § 4 steuerbefreit sind dann ist das natürlich richtig.
                  Bitte korrigieren falls ich es immer noch nicht verstanden habe:
                  Ich unterrichte als Freiberufler für Bildungszwecke und kann dadurch bis zu 3000€ steuerfrei angeben.
                  Laut § 4 Nr. 21 ustg muss ich in meinem Fall keine Umsatzsteuer zahlen.

                  -> Ich muss, soweit es mir gesagt wurde, alles was jährlich über die 3000€ Übungsleiterpauschale hinausragt versteuern, gibt es einen konkreten Namen für diese Art Steuer ? Habe ich es falsch verstanden und genau das ist dann die Umsatzsteuer ?


                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Offenbar wird auf Seite 17 bei der Umsatzsteuer auch dann ein Wert erwartet, wenn nur steuerbefreite Umsätze erzielt werden,

                  ein 0-Wert wird allerdings akzeptiert.
                  Meine Umsätze übersteigen die jährliche Übungsleiterpauschale von 3000€, gebe ich dann den Betrag an = Umsätze - 3000€ Pauschale ?


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                    #10
                    Hallo,

                    Zitat:
                    Ich muss, soweit es mir gesagt wurde, alles was jährlich über die 3000€ Übungsleiterpauschale hinausragt versteuern, gibt es einen konkreten Namen für diese Art Steuer ?

                    Es gibt einen konkreten Namen dafür: Einkommensteuer.
                    Du schreibst du bist von der Umsatzsteuer befreit also hast du keine Umsatzsteuer.
                    WK hast du keine, aber Betriebsausgaben.
                    Also gibt es ganz sicher einen Unterschied bei Einkommen/Einkünfte
                    Hier fehlt es am kompletten Basiswissen.
                    Mein Tipp: Steuerberater
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Vorab eine grundsätzliche Bemerkung. Es scheint mir angeraten, dass Du Dich dringend mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzt. Nicht, dass mich das stört, dass Du hier fragst, dafür gibt es ja dieses Forum. Aber Dir fehlen offensichtlich grundsätzliche Kenntnisse.
                      Zitat von Kevjeff Beitrag anzeigen
                      Da ich keine Werbungskosten habe, ist in meinem Fall Einnahmen = Einkünfte oder ?
                      Das Ding heißt Einkünfte. Punkt. Aus. Ende.
                      Zitat von Kevjeff Beitrag anzeigen
                      Die Begriffe sind mir nicht alle bekannt, nehme aber an dass ich eine Einnahmeüberschussrechnung mache (habe im Internet noch einmal recherchiert und ich sollte darunter fallen).
                      Wieso nimmst Du an, dass Du eine EÜR machst? Das ist Deine Entscheidung, es gibt mehrere unterschiedliche Möglichkeiten, und Du musst für Dich sagen, das mache ich so oder so oder doch ganz anders.
                      Zitat von Kevjeff Beitrag anzeigen
                      Habe ich es falsch verstanden und genau das ist dann die Umsatzsteuer ?
                      Ja, das hast Du falsch verstanden, aber ganz böse. Umsatzsteuer ist die Steuer, die Du auf Deine Umsätze draufrechnest, im Privatbereich nennt man das Ding Mehrwertsteuer.

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                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Es gibt einen konkreten Namen dafür: Einkommensteuer.
                        Du schreibst du bist von der Umsatzsteuer befreit also hast du keine Umsatzsteuer.
                        WK hast du keine, aber Betriebsausgaben.
                        Also gibt es ganz sicher einen Unterschied bei Einkommen/Einkünfte
                        Hier fehlt es am kompletten Basiswissen.
                        Mein Tipp: Steuerberater

                        Also ich bin von Umsatzsteuern befreit, zahle dann praktisch auf meine Einkünfte (nicht Einnahmen) die Einkommenssteuer.
                        Ich habe tatsächlich keine Betriebsausgaben als Dozent, kann aber eine Betriebsausgabenpauschale angeben meine ich (werde mich da weiter erkunden, will nicht weitere dumme Fragen stellen).
                        Ja das Basiswissen fehlt komplett nur hab ich aktuell keine Zeit mich in alles genau einzulesen. Ihr habt mir bis jetzt aber sehr gut geholfen.


                        Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                        Vorab eine grundsätzliche Bemerkung. Es scheint mir angeraten, dass Du Dich dringend mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzt. Nicht, dass mich das stört, dass Du hier fragst, dafür gibt es ja dieses Forum. Aber Dir fehlen offensichtlich grundsätzliche Kenntnisse.Das Ding heißt Einkünfte. Punkt. Aus. Ende.Wieso nimmst Du an, dass Du eine EÜR machst? Das ist Deine Entscheidung, es gibt mehrere unterschiedliche Möglichkeiten, und Du musst für Dich sagen, das mache ich so oder so oder doch ganz anders.Ja, das hast Du falsch verstanden, aber ganz böse. Umsatzsteuer ist die Steuer, die Du auf Deine Umsätze draufrechnest, im Privatbereich nennt man das Ding Mehrwertsteuer.
                        Da hast du Recht dass ich mich mit den Grundlagen noch mehr befassen sollte, wie der anderen Person geschildert mangelt es mir aktuell an Zeit und bin sehr dankbar für die Hilfe.

                        Meine Formulierung für die EÜR war schlecht: ich meine mit "dass ich annehme" dass es laut den paar Informationen die ich auf die schnelle gefunden habe, das beste ist zu tun in meinem Fall.

                        Habe oben es weiter oben schon geschrieben aber in meinem Fall:
                        Ich bin befreit von der Umsatzsteuern, zahle aber Einkommenststeuern auf meine Einkünfte. Hoffe dass ich es jetzt kapiert habe.

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                          #13
                          Hallo,

                          Zitat: zahle aber Einkommenststeuern auf meine Einkünfte

                          NEIN

                          zum besseren Verständnis:

                          https://www.vlh.de/wissen-service/st...berechnet.html
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            kann aber eine Betriebsausgabenpauschale angeben meine ich (werde mich da weiter erkunden, will nicht weitere dumme Fragen stellen).
                            Wenn von dem Honorar 3.000,00 € steuerfrei bleiben, muss die Betriebsausgabenpauschale im Ergebnis wieder dazu addiert werden, die wirkt sich also

                            vermutlich nicht aus. Zu den Einzelheiten siehe die Zeilen 91 und 94 der EÜR.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              Zitat: zahle aber Einkommenststeuern auf meine Einkünfte

                              NEIN

                              zum besseren Verständnis:

                              https://www.vlh.de/wissen-service/st...berechnet.html
                              Danke für den Link, dachte nur dass daduch dass es mein Nebenjob ist und alle Sonderausgaben (wie die gesetzliche Krankenkasse) von meinem Hauptjob abgezogen werden; ich keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben habe, keine private Versicherung / Altersvorsorge habe, die Einkommensteuer von meinem Einkommen erhoben wird (und dadurch gleich zu stellen ist mit der Summe meiner Einkünfe da ich keine Abzüge habe und Hauptjob und Nebenjob getrennt werden, was wohl falsch ist).


                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn von dem Honorar 3.000,00 € steuerfrei bleiben, muss die Betriebsausgabenpauschale im Ergebnis wieder dazu addiert werden, die wirkt sich also

                              vermutlich nicht aus. Zu den Einzelheiten siehe die Zeilen 91 und 94 der EÜR.
                              Danke für die Antwort !

                              Vielen Dank nochmal an alle, auch wenn es für euch schwachsinnige Fragen waren, habt ihr trotzdem geantwortet. Werde jetzt noch im Internet gucken wegen der Zahllast / Überschuss.

                              Schönen Tag noch.

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