Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorsorgeaufwand zusätzliche private Pflegeversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorsorgeaufwand zusätzliche private Pflegeversicherung

    Hallo zusammen,
    in der Steuererklärung 2019 habe ich diese zusätzliche Pflegeversicherung unter
    - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
    - Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen
    - In der Zeile 28 Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflegeversicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)
    eingetragen.

    Diese Feld gibt es in der Steuererklärung 2020 aber nicht mehr. Aus dem Grund habe ich diese zusätzliche Pflegeversicherung unter
    - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
    - Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen
    - In der Zeile 27 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) und / oder zu zusätzlichen
    Pflegeversicherungen abzüglich erstatteter Beiträge
    eingetragen.

    Jetzt werden diese aber nicht mehr bei der Berechnung der Vorsorgaufwendungen berücksichtigt.
    Woran liegt das und habe ich den Betrag an der richtigen Stelle eingetragen?














    #2
    Woran liegt das und habe ich den Betrag an der richtigen Stelle eingetragen?
    Das liegt daran, dass du mit den Beiträgen zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung bereits die Höchstbeiträge

    für weitere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft hast. Die Zeile 27 ist für 2020 schon richtig, es steht ja auch dabei.

    Dass sich solche Zusatzversicherungen steuerlich nicht auswirken, ist der Regelfall !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für Deine Unterstützung. Ich bin nur so irritiert, weil sich die zusätzliche Pflegeversicherung in der Steuererklärung 2019 im Rahmen der Rechtslage von 2004 ausgewirkt hat. D.h. auf Grund der automatischen Günstigerprüfung wurde der Vorwegabzug, der Grundhöchstbetrag und zusätzlich 50% vom Grundhöchstbetrag als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben abgezogen. In der Vorabberechnung für 2020 wurde aber nicht mehr so gerechnet. Was dazu führt, dass anstelle von 2.301 Euro nur 2.143 Euro abgezogen werden.

      Kommentar


        #4
        Die Übergangsregelung nach § 10 Abs. 4a EStG ist ja nach stufenweiser Abschmelzung des Vorwegabzugs ab 2020 ausgelaufen.

        Ich persönlich bin schon 2017 aus der Günstigerprüfung rausgefallen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X