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Riesterbeiträge nach Übermittlung EST nachtragen?

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    Riesterbeiträge nach Übermittlung EST nachtragen?

    Hallo,

    ich habe gerade meine EST über Mein Elster elektronisch übermittelt. Als ich mit der Bearbeitung der Erklärung angefangen habe, habe ich gesehen, welche Daten bereits beim FA vorliegen. Ich meine, dass da auch meine Riester-Beiträge aufgeführt wurden. Deshalb dachte ich, dass die schon automatisch berücksichtigt werden. Jetzt bin ich mir aber doch unsicher, da dieser Punkt in der Steuerberechnung von Mein Elster gar nicht auftaucht... Daher meine Frage: Muss ich diesen Punkt selbst eintragen? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, dies nachträglich zu ergänzen (obwohl ich das Formular bereits übermittelt habe)?

    Ist mein erster Beitrag hier. Ich hoffe auf Unterstützung bei der Klärung dieser Frage.
    Vielen Dank,
    bevo

    #2
    Du musst zum einen die ausgefüllte Anlage AV beifügen und zum andern die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung.

    Dann sollte der Sonderausgabenabzug in der Steuerberechnung erscheinen, es sei denn, die Zulage ist günstiger.

    Die korrigierte Erklärung kannst du neu übermitteln !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Um die Erklärung neu übermitteln zu können, startest du eine neue Erklärung, da wird dir dann die Übernahme der bereits

      übermittelten Daten angeboten. Nach Ergänzung kannst du die Erklärung erneut versenden, einzelne Anlagen lassen sich nicht übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,

        okay, vielen Dank.
        Bei der Anlage AV habe ich nur in Zeile 19 die Zahl 3 für und bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung ist die in Zeile 7 die Summe der Riesterbeträge aufgeführt. (Das hatte ich bereits in meiner ursprünglichen Version so. Die Summe wurde automatisch bei der Datenübermittlung eingefügt.) Dann ist alles so in Ordnung und wird berücksichtigt?

        VIele Grüße
        bevo

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          #5
          Hallo,

          beim Bescheinigungsabruf wird die Anlage AV bereits berücksichtigt.
          Schau dir die übermittelte Erklärung an.
          Es kann sein, wie Charlie24 erwähnt, dass die Zulage günstiger ist und deshalb nicht in der Berechnung auftaucht
          Gruß FIGUL

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            #6
            Dankeschön! Dann scheint ja alles zu passen.

            Gruß
            bevo

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              #7
              Bei 3 Kindern ist die Zulage oft günstiger als der Sonderausgabenabzug. Die Art der Begünstigung (unmittelbar) wirst du ja angekreuzt haben

              und wenn du den Bruttolohn 2019 oder Ersatzleistungen etc. ebenfalls eingetragen hast und die Günstigerprüfung negativ, war, dann musst du

              natürlich nicht erneut versenden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Wenn du eine Anlage AV beigefügt hast, berücksichtigt das Finanzamt diese auch an hand der vorliegenden elektronischen Bescheinigungen.

                Die Vorausberechnung von "Mein ELSTER" berückscihtigt die Anlage AV nur, wenn auch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ausgefüllt wurde.
                Diese Anlage ist nur für die Vorausberechnung und wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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