Hallo,
hoffe ich bin jetzt hier richtig und bekomme vielleicht eine Antwort, wenn diese freundlich wäre würde ich mich auch freuen.
ich hatte im Jahr 2005 für meine Kinder (2) eine Biene Maja Versicherung (Fondsgebundene Rentenversicherung) bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen.
Beide Versicherungen habe ich 2020 gekündigt.
Bei beiden Versicherungen war ich noch der Versicherungsnehmer.
Nun meine Fragen.
1. Trage ich den Rückkaufswert in der Anlage R oder in der Anlage KAP ein?
2. Kann ich beide Rückkaufswerte addieren? (da ja beide an mich ausgezahlt wurden) Oder muss jeweils eine Anlage dafür ausgefüllt werden?
Allerdings steht auf der Bescheinigung über den Rückkaufswert das schon Steuern abgezogen wurden.
Ist das damit dann schon alles erledigt und ich muss das dem Finanzamt nicht mehr angeben?
Weiterhin habe ich pro Versicherung eine Steuerbescheinigung bekommen, dort wird
- der Solidaritätszuschlag,
- Summe Kirchensteuer zur Kapitalertragssteuer, einbehaltene Kirchensteuer entsprechend gemindertem Kapitalertragsteuerbetrag und
- Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § Absatz 1 Nr. 6 Satz 9 EStG
aufgelistet.
Jedoch steht dort zB bei Solidaritätszuschlag Zeile 55 Anlage KAP 0.00Euro, Einbehaltene Kapitalertragssteuer Zeile 54 Anlage KAP 0,00Euro.
Ich bin wirklich ratlos.
Würde mich sehr freuen wenn mir hier Jemand helfen kann.
Viele Grüße
P.S. Figul, ich hatte extra hier vorher alles durchsucht und mir durchgelesen. Und ja "Bei ElsterFormular steht : Letztmalig für Erklärungen 2019." das hatte ich überlesen.
"Stört dich aber nicht." doch stört mich und ärgert mich. Aber vielleicht kannst du mit über 7000 Beiträgen etwas gnädig sein mit jemandem der gerade seinen ersten Beitrag schreibt.
Natürlich kann ich auch verstehen das Du genervt bist wenn jeder zweite hier was falsch macht aber das macht doch niemand mit absicht.
Viele Grüße
hoffe ich bin jetzt hier richtig und bekomme vielleicht eine Antwort, wenn diese freundlich wäre würde ich mich auch freuen.
ich hatte im Jahr 2005 für meine Kinder (2) eine Biene Maja Versicherung (Fondsgebundene Rentenversicherung) bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen.
Beide Versicherungen habe ich 2020 gekündigt.
Bei beiden Versicherungen war ich noch der Versicherungsnehmer.
Nun meine Fragen.
1. Trage ich den Rückkaufswert in der Anlage R oder in der Anlage KAP ein?
2. Kann ich beide Rückkaufswerte addieren? (da ja beide an mich ausgezahlt wurden) Oder muss jeweils eine Anlage dafür ausgefüllt werden?
Allerdings steht auf der Bescheinigung über den Rückkaufswert das schon Steuern abgezogen wurden.
Ist das damit dann schon alles erledigt und ich muss das dem Finanzamt nicht mehr angeben?
Weiterhin habe ich pro Versicherung eine Steuerbescheinigung bekommen, dort wird
- der Solidaritätszuschlag,
- Summe Kirchensteuer zur Kapitalertragssteuer, einbehaltene Kirchensteuer entsprechend gemindertem Kapitalertragsteuerbetrag und
- Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § Absatz 1 Nr. 6 Satz 9 EStG
aufgelistet.
Jedoch steht dort zB bei Solidaritätszuschlag Zeile 55 Anlage KAP 0.00Euro, Einbehaltene Kapitalertragssteuer Zeile 54 Anlage KAP 0,00Euro.
Ich bin wirklich ratlos.
Würde mich sehr freuen wenn mir hier Jemand helfen kann.
Viele Grüße
P.S. Figul, ich hatte extra hier vorher alles durchsucht und mir durchgelesen. Und ja "Bei ElsterFormular steht : Letztmalig für Erklärungen 2019." das hatte ich überlesen.
"Stört dich aber nicht." doch stört mich und ärgert mich. Aber vielleicht kannst du mit über 7000 Beiträgen etwas gnädig sein mit jemandem der gerade seinen ersten Beitrag schreibt.
Natürlich kann ich auch verstehen das Du genervt bist wenn jeder zweite hier was falsch macht aber das macht doch niemand mit absicht.
Viele Grüße
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