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Fondsgebundene Rentenversicherung

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    Fondsgebundene Rentenversicherung

    Hallo,

    hoffe ich bin jetzt hier richtig und bekomme vielleicht eine Antwort, wenn diese freundlich wäre würde ich mich auch freuen.



    ich hatte im Jahr 2005 für meine Kinder (2) eine Biene Maja Versicherung (Fondsgebundene Rentenversicherung) bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen.

    Beide Versicherungen habe ich 2020 gekündigt.

    Bei beiden Versicherungen war ich noch der Versicherungsnehmer.

    Nun meine Fragen.

    1. Trage ich den Rückkaufswert in der Anlage R oder in der Anlage KAP ein?
    2. Kann ich beide Rückkaufswerte addieren? (da ja beide an mich ausgezahlt wurden) Oder muss jeweils eine Anlage dafür ausgefüllt werden?

    Allerdings steht auf der Bescheinigung über den Rückkaufswert das schon Steuern abgezogen wurden.

    Ist das damit dann schon alles erledigt und ich muss das dem Finanzamt nicht mehr angeben?

    Weiterhin habe ich pro Versicherung eine Steuerbescheinigung bekommen, dort wird
    - der Solidaritätszuschlag,
    - Summe Kirchensteuer zur Kapitalertragssteuer, einbehaltene Kirchensteuer entsprechend gemindertem Kapitalertragsteuerbetrag und
    - Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § Absatz 1 Nr. 6 Satz 9 EStG
    aufgelistet.

    Jedoch steht dort zB bei Solidaritätszuschlag Zeile 55 Anlage KAP 0.00Euro, Einbehaltene Kapitalertragssteuer Zeile 54 Anlage KAP 0,00Euro.

    Ich bin wirklich ratlos.

    Würde mich sehr freuen wenn mir hier Jemand helfen kann.

    Viele Grüße


    P.S. Figul, ich hatte extra hier vorher alles durchsucht und mir durchgelesen. Und ja "Bei ElsterFormular steht : Letztmalig für Erklärungen 2019." das hatte ich überlesen.
    "Stört dich aber nicht." doch stört mich und ärgert mich. Aber vielleicht kannst du mit über 7000 Beiträgen etwas gnädig sein mit jemandem der gerade seinen ersten Beitrag schreibt.
    Natürlich kann ich auch verstehen das Du genervt bist wenn jeder zweite hier was falsch macht aber das macht doch niemand mit absicht.
    Viele Grüße





    #2
    Du hast doch eine Steuerbescheinigung für die Anlage KAP mit 0,00-Werten erhalten ?

    Was willst du denn da erklären ?

    Deinen anderen Beitrag samt der Antwort werde ich aus dem Forum entfernen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      Vielen Dank für deine Antwort. eine Rückfrage hätte ich noch:
      Also brauche ich die Rückkaufswerte nicht in der Steuererklärung angeben?
      Vielen Dank fürs Löschen des anderen Beitrags und liebe Grüße.

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        #4
        Also brauche ich die Rückkaufswerte nicht in der Steuererklärung angeben?
        Nein, es geht ja hier nicht um eine Rentenzahlung oder die Abfindung einer Kleinbetragsrente.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Rückmeldung.
          Viele Grüße,
          Skibby

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            #6
            Hallo, ich habe aber dazu auch eine Frage.
            wo werden (in welcher Zeile) in der Anlage KAP die Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § Absatz 1 Nr. 6 Satz 9 EStG eingetragen?
            Mir liegt eine Steuerbescheinigung vor, auf welchem die vorgegebenen Zeilen nicht aufgeführt sind.

            Liebe Grüße,
            Alfi2001

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              #7
              Hallo,

              Rentenversicherung gehört nicht in die Anlage KAP
              Gruß FIGUL

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