Gründungszuschuss und ALG II für Selbstständige - wo eintragen?

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  • Anne W.
    Neuer Benutzer
    • 24.07.2021
    • 2

    #1

    Gründungszuschuss und ALG II für Selbstständige - wo eintragen?

    Hallo, ich habe mich letztes Jahr mit Unterstützung der Agentur für Arbeit selbstständig gemacht. Als nach der ersten Phase (6 Monate) die zweite Phase begann, brauchte ich noch weitere Unterstützung (die zweite Phase sind nur 300,- Euro), Ich bekam zusätzlich Unterstützung für Selbstständige vom Jobcenter. Wo trage ich diese Beträge ein - also sowohl den Gründungszuschuss als auch das Alg II?
    Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank ♥
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    ALG II gehört überhaupt nicht in die Steuererklärung, das unterliegt nämlich nicht dem Progressionsvorbehalt !

    Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr 2 EStG), unterliegt aber auch nicht dem Progressionsvorbehalt !

    Wenn mit dem Begriff Unterstützung für Selbstständige ALG II gemeint ist, dann ist das alles nicht von Bedeutung

    Das ließe sich im Übrigen leicht selbst recherchieren.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.07.2021, 18:42.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Anne W.
      Neuer Benutzer
      • 24.07.2021
      • 2

      #3
      Danke, ich HABE recherchiert, aber keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Ich schließe aus Ihrer Antwort, dass ich den Gründungszuschuss nirgends eintragen muss, oder? Sie müssen wissen, ich bin ein bisschen doof :-)
      Zuletzt geändert von Anne W.; 24.07.2021, 18:52.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Ich schließe aus Ihrer Antwort, dass ich den Gründungszuschuss nirgends eintragen muss, oder?
        So ist das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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